Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes mache ich folgenden Sitzübergang im Stadtrat der Stadt Lützen öffentlich bekannt:
Auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes habe ich festgestellt:
Der anlässlich der Stadtratswahl am 09.06.2024 auf Wahlvorschlag der Bürgerliste Lützen (BI Lützen) gewählte Stadtrat Mirko Kother ist seit dem 17.01.2025 Bürgermeister der Stadt Lützen. Damit kann er nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) nicht mehr Stadtrat sein. Er hat sein Mandat als Stadtrat mit Wirkung ab dem 17.01.2025 gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 KVG verloren. Gemäß § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) ist der frei gewordene Sitz mit Wirkung ab dem 17.01.2025 auf den für den Wahlvorschlag der Bürgerliste Lützen (BL Lützen) nächst festgestellten Bewerber Patrick Schulze übergegangen.
Lützen, den 28.01.2025