In der Ortsfeuerwehr Lützen der Stadt Lützen ist folgende ehrenamtliche Führungsfunktion zu besetzen:
Dazu findet gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen vom 22.06.2010, in der zurzeit gültigen Fassung, im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung in der Ortsfeuerwehr eine Wahl statt.
Ort und Zeit der Mitgliederversammlung wird in Form von Einladungen durch die Stadtverwaltung der Stadt Lützen gesondert bekannt gegeben.
Nach den Bestimmungen der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sind bei dieser Wahl wahlberechtigt die Mitglieder
• des Einsatzdienstes (aktive Einsatzkräfte)
der Ortsfeuerwehr.
Der oder die Gewählten werden durch die Wahl in der Ortsfeuerwehr dem Stadtrat zur Berufung in die Funktion unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Die Aufgaben des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters ergeben sich aus den Bestimmungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sowie der Dienstanweisung für die Ortswehrleiter und stellvertretenden Ortswehrleiter der Stadt Lützen.
Für die zu besetzenden ehrenamtlichen Führungsfunktionen können sich alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr bewerben, welche über die nach der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschriebene Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen für Ortsfeuerwehren mit Schwerpunktausstattung:
Soweit Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht über eine der o. g. Qualifikationen verfügen, ist diese binnen eines Jahres nachzuweisen.
Die Bewerbungen um das Amt des Ortswehrleiters sind formlos sowie unter Beifügung aller erforderlichen Qualifikationsnachweise schriftlich bis zum 12.03.2025, 11.00 Uhr an:
Stadt Lützen
Haupt- und Ordnungsamt
Markt 1
06686 Lützen
zu richten.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Frau Sausner, Tel. 034444 315-18.
Lützen, den 28.01.2025
Im Auftrag