Gemäß § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBI. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBI. LSA S. 178) wird die Straße „Am Kindergarten" in Lützen OT Rippach zur sonstigen öffentlichen Gemeindestraße im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA mit sofortigerWirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gewidmet wird die Verkehrsfläche „Am Kindergarten" beginnend am „Heerweg", in südliche Richtung verlaufend und endend im Osten im Anbindebereich „Am Kindergarten".
Die Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken: Gemarkung Rippach, Flur 1 - Flurstück 90; 75 und 83/1.
Die Lage der gewidmeten Fläche „Am Kindergarten" sowie Anfangspunkt und Endpunkt der Gemeindestraße, ergeben sich aus der Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Gemeindestraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.
Eine Widmungsbeschränkung wird nicht ausgesprochen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lützen.
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 die Widmung der Straße „Am Kindergarten" beschlossen (BV-SR-747/2025).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, einzulegen.
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Lützen, den 17.12.2025