Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 die Verlängerung für die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsteile Sössen“ bis zum 31.12.2027 beschlossen.
Mit Beschluss vom 24.09.2009 wurde die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB durch den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Sössen (Beschluss-Nr. 36/2009) beschlossen und damit das Sanierungsverfahren offiziell eingeleitet. Als Untersuchungsgebiet wurden die bebauten Flächen der Ortsteile Sössen, Stößwitz und Gostau sowie einzelne angrenzende Wirtschaftswege, Verkehrsflächen und angrenzende Siedlungs- und Freiflächen ausgewiesen.
Mit dem Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 08.07.2010 wurden die städtebaulichen Missstände, Mängel und Funktionsschwächen in den Ortsteilen aufgezeigt und die Ziele der Sanierung erörtert.
Am 19.08.2010 erfolgte auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Sössen (Beschluss-Nr. 56/10) zur Sanierungssatzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsteile Sössen“. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Sanierungssatzung am 03.09.2010 trat diese rechtverbindlich in Kraft.
Die Durchführung der Sanierung erfolgt im umfassenden Verfahren nach § 152ff BauGB, d.h. dass die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 bis 156 BauGB Anwendung finden.
Gemäß Satzungsbeschluss vom 19.08.2010 (Beschluss Nr. 56/10) beträgt die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, 15 Jahre. Diese Frist endet zum 31.12.2025.
Nach § 162 BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn
Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB kann die Frist jedoch durch Beschluss der Gemeinde verlängert werden, wenn die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden kann.
Auf Grundlage § 142 Absatz 3 Satz 4 wird vorgeschlagen die Frist für die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsteile Sössen“ bis zum 31.12.2027 zu verlängern um die Fertigstellung der noch laufenden für die Sanierung wichtigen Maßnahmen zu gewährleisten.
Im Zuge der Durchführung der Sanierung erfolgte die letzte Evaluierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Jahr 2020. Diese wurde durch den Stadtrat der Stadt Lützen mit Beschluss vom 26.01.2021 (Beschluss Nr. 04/2021) bestätigt. Aus dieser Evaluierung befinden sich einige laufende Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen derzeit noch in Vorbereitung und sollen noch im Zuge der Sanierung umgesetzt werden. Dazu zählen:
Lützen, 18.12.2025