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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren durch die Stadt Lützen - (Friedhofsgebührensatzung)

(Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288 f) I.V.M. den §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgende Sitzung beschlossen:

Artikel 1

§ 2 der Friedhofsgebührensatzung wie folgt geändert:

§ 2

Gebührenhöhe

(2) Mit Ablauf der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22, 22a UstG wird die Stadt Lützen partielle umsatzsteuerpflichtig. Bei den Angaben im Gebührenverzeichnis handelt es sich grundsätzlich um Netto-Angaben. Auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird zusätzlich die aktuell gültige Mehrwertsteuer erhoben. Die betreffenden Leistungen sind im Gebührentarif gekennzeichnet.

(3) Für andere Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, wird die zu erhebende Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt.

Artikel 2

Die Anlage 1 zur Friedhofgebührensatzung wird wie folgt geändert:

Gebührenverzeichnis

* Auf diese Leistungen wird zusätzlich die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Artikel 3

§ 6

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lützen, den 28.02.2024

Weiß
Bürgermeister