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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zorbau: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung „Gerstewitzer Kirchrain“

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Gerstewitzer Kirchrain“ (Stand Jan. 2025) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet eine Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt inmitten der Ortschaft Gerstewitz. Das Gebiet liegt zwischen der Straße „Kirchrain“, dem örtlichen Friedhof und der Straße „Am Sportplatz“, rückwärtig des vorhandenen Wohngebietes „Am Rosenweg“. Die räumliche Lage ist im Anschluss ersichtlich. Der Bereich der in Rede stehenden Einbeziehungssatzung umfasst die Flurstücke 512, 518, 524, 525, 526 und 527 der Flur 7 in der Gemarkung Zorbau.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 auf der Website der Stadt Lützen eingesehen werden: www.stadt-luetzen.de > Bürgerservice > Amtsblatt & Bekanntmachungen & Ausschreibungen > Bekanntmachungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in 06686 Lützen, Markt 1, Rathaus Lützen, Bauamt, Zimmer 2.18 während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 / 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

09.00 – 11.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03 44 44-315 51.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@stadt-luetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweise

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Lützen, den 26.02.2025

Mirko Kother
Der Bürgermeister
Stadt Lützen