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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Mitteilungen der Stadtverwaltung
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Nellschütz: Öffentliche Ausschreibung vom 10.02.2025

Die Stadt Lützen schreibt folgendes Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in 06686 Lützen OT Nellschütz, Nellschützer Winkel 2 zum Verkauf aus.

Lage des Objektes

Nellschützer Winkel 2, 06686 Lützen, Ortsteil Nellschütz

Fläche

534 Quadratmeter

Mindestgebot

140,00 Euro/Quadratmeter

Grundstücksbeschreibung

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Nellschütz in einer Nebenstraße. In der Umgebung des Grundstückes ist aufgelockerte Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vorhanden. Die Wohnlage lässt sich als mittlere Lage im Ortsteil einschätzen. Die Verkehrslage ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend durchschnittlich. Das Grundstück ist unbebaut.

Katasterbezeichnung

Gemarkung Zorbau, Flur 10, Flurstück 77

Grundbuch

Grundbuch von Ornbau, Blatt 751, Bestandsverzeichnis-Nr. 18

Erschließungszustand

Anschlüsse im Straßenkörper vorhanden; keine direkten Hausanschlüsse. Die Beantragung der Hausanschlüsse übernimmt der Erwerber auf eigene Kosten.

Bauplanungsrechtliche Merkmale und sonstige Hinweise

Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Nellschütz. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als gemischte Baufläche dargestellt.

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und auf der Internetseite unter (https://www.stadt-luetzen.de/de/bauen.html) veröffentlicht ist.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens Donnerstag, den 10. April 2025 um 10 Uhr einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular „Ausschreibung Nellschütz“ zu verwenden. Dieses ist auf der Website der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden. Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen Bauleitplanung

Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland

Telefon: 034444 315 51

E-Mail: lisa.boehland@stadt-luetzen.de

Ansprechpartner für Fragen zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,

Frau Ernst

Telefon: 034444 315 32

E-Mail: jessica.ernst@stadt-luetzen.de