Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

ehemalige Kindertagesstätte steht zum Verkauf

Spielzimmer

Küche

Bad

Schlafraum

Büro

Flur

Keller mit Heizungsanlage

Außenansicht 1

Außenansicht 2

Außenansicht 3

Schuppen

Zufahrt

Öffentliche Ausschreibung vom 03.03.2026

Die Stadt Lützen schreibt folgendes

mit einer ehemaligen Kindertagesstätte bebautes Grundstück

in 06686 Lützen OT Dehlitz

zum Verkauf aus:

Lage des Objektes:

Adolf-von-Richter-Straße 1B in 06686 Lützen, Ortsteil Dehlitz

Katasterdaten:

Gemarkung Dehlitz, Flur 3, Teilfläche aus Flurstück 49/67 und 103

Grundbuch:

Flurstück 49/67 - Dehlitz Blatt 926, Lfd.-Nr. 10 und Flurstück 103 - Dehlitz Blatt 907, Lfd.-Nr. 11 im Bestandsverzeichnis (jeweils Zweite und Dritte Abteilung keine Belastung)

Wohnfläche

ca. 160 m²

Gebäudegröße

ca. 28 m x 6,50 m

Grundstücksfläche

ca. 973 m² (siehe Absteckriss)

Mindestgebot:

80.000 Euro

Zustandsbeschreibung:

Die Kindertagesstätte befindet sich in einem einfachen bis durchschnittlichen Bau- und Erhaltungszustandund wurde dem Zweck entsprechend instand gehalten. Das Objekt steht seit August 2025 leer. Für eine künftige und zeitgemäße Nutzung zu Wohnzwecken müssten im Gebäude die Grundrisse komplett umgestaltet werden. Damit zusammenhängend muss der Innenausbau, die Sanitärbereiche, die Ölzentralheizung und sämtliche Leitungssysteme modernisiert bzw. erneuert werden. In der Wertermittlung wird dazu ein durchschnittlich modernisiertes Gebäude unterstellt und der Werteinfluss der erforderlichen Modernisierungskosten berücksichtigt.

Ein Energieausweis für das Gebäude ist nicht vorhanden. Es wird empfohlen, Energiefachleute

hinzuzuziehen, um die Möglichkeiten einer Wärmedämmung zur energetischen Verbesserung des Gebäudes zu betrachten.

Objektbeschreibung:

Das Objekt wurde in den 50-er Jahren als Vollgeschoss erbaut.

Bauweise: Skelett-/ Fertigteilbauweise; Fundament: Streifenfundamente aus Beton; Keller: teilweise unterkellert mit Ziegelsteintreppe (hier befindet sich die Ölzentralheizung); Kellerwände: Ziegelmauerwerk; Außen-/ Innenwände: Fertigteile nicht gedämmt; Geschossdecken: KG Stahlträgerkonstruktion EG Holzbalkenkonstruktion; Dachform: Sattel-/Flachdach mit Bitumenschweißbahnen; Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung; Hauseingang: Tür aus Holz als Blendrahmen ohne Lichtausschnitt; Innentüren: Füllungstüren als Futtertüren in Holzoptik; Fußböden: Laminat, Fliesen und PVC-Beläge; Decken: Gipskarton gestrichen, Tapete, Kassettendecke; Warmwasserversorgung: über Heizungsanlage (derzeit defekt); öffentliche Zufahrt: betoniert; Einfriedung: vorhanden, hinter Gebäude tlw. fehlend

Die Rutsche mit Spielhaus ist kein Bestandteil der Ausschreibung und wird vor dem Verkauf entfernt.

Lageplan mit Flächenskizze:

Absteckriss:

Teilfläche aus Flurstück 49/67 ca. 257 m² und Flurstück 103 ca. 716 m²

Es handelt sich um ein unvermessenes Grundstück. Eine amtliche Zerlegungsvermessung wird im Zuge des Verkaufs vollzogen. Die Kosten für die Vermessung trägt die Stadt Lützen.

Wohnflächenberechnung:

Erschließungszustand:

Trinkwasser und Abwasser sowie Strom liegen an (Anbindung ans Straßennetz, Hausanschlüsse sind vorhanden.) Gas- und Regenwasseranschluss liegt nicht an. Es wird keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Leitung übernommen. Hier sollte sich eigenständig mit den Versorgern abgestimmt werden. Evtl. hierfür entstehende Kosten übernimmt der Käufer selbst.

Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Situation:

Das Grundstück befindet sich nach derzeitiger Einschätzung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB und ist mit einem Bestandsgebäude bebaut.

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Zulässigkeit zukünftiger baulicher Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich Neubau, Erweiterung, Nutzungsänderung oder Ersatzbebauung.

Dem Käufer ist bekannt, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen einer gesonderten bauplanungsrechtlichen Prüfung bedürfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Durchführung entsprechender Maßnahmen eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag bei der zuständigen Bauordnungsbehörde des Landkreises einzureichen ist.

Eine bestimmte Bebaubarkeit oder Genehmigungsfähigkeit wird vom Verkäufer nicht zugesichert.

Besichtigung:

Eine Besichtigung während der Ausschreibungsphase ist möglich. Hierzu bitten wir um Terminabstimmung mit dem Sachgebiet Liegenschaften unter Tel. 034444 315 -32 oder per E-Mail bauamt@stadt-luetzen.de.

Gekauft wie gesehen – die Stadt Lützen wird

keine Erneuerungs- oder Erhaltungsmaßnahmen und

keine Beseitigung von sonstigen Gegenständen

durchführen.

Ausschreibungsbedingungen:

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Höchstgebot.

Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen

bis

spätestens Donnerstag, den 23. April 2026 um 10 Uhr

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Mit der Bewerbung ist ebenfalls ein Nutzungskonzept, welches die geplante weitere Nutzung bzw. das Sanierungsvorhaben in den Grundzügen darstellt, einzureichen.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen

Bauleitplanung

Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland

Telefon: 034444 315-51

E-Mail: bauamt@stadt-luetzen.de

Ansprechpartner für Fragen

zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,

Frau Ernst

Telefon: 034444 315-32

E-Mail: bauamt@stadt-luetzen.de