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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 4/2025
Aus den Ortschaften
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Großgörschen

In der Sitzung der Jagdgenossenschaft Großgörschen vom 14. März 2025 wurde über die Verwendung des Reinertrages nachfolgendes entschieden:

In dem Jahr 2021/22 erhielt der Männerchor Harmonie Großgörschen eine Spende von 750,00 €, der VFB Scharnhorst Großgörschen eine Spende von 500,00 € und das Kirchspiel Großgörschen 500,00 € für Pflanzgut.

Für die Jahre 2022/23 und 2023/24 wurde der Reinertrag angespart.

Im Jahr 2024/ 2025 wurde für die Scharnhorst-Grundschule Großgörschen zur Errichtung eines Wasserspenders, eine Spende von bis zu 3.000,00 € zugestimmt.

Ansprüche der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Großgörschen müssen innerhalb der Gesetzlichen Pflicht beim Jagdvorstand Klaus Tannewitz, Dengering 19 in 06686 Lützen OT Großgörschen, geltend gemacht werden.

Jagdvorsteher Klaus Tannewitz