In der Ortsfeuerwehr Poserna der Stadt Lützen sind folgende ehrenamtliche Führungsfunktionen zu besetzen:
Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wird der Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst der Ortsfeuerwehr vorgeschlagen.
Dazu findet gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen vom 25.08.2020 im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung in der Ortsfeuerwehr eine Wahl statt.
Ort und Zeit der Mitgliederversammlung wird in Form von Einladungen gesondert bekannt gegeben.
Die Gewählten werden dem Stadtrat zur Ernennung in die Funktion unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Die Aufgaben des Ortswehrleiters und dessen Stellvertreter ergeben sich aus den Bestimmungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sowie der Dienstanweisung für die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter der Stadt Lützen.
Für die zu besetzenden ehrenamtlichen Führungsfunktionen können sich alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr bewerben, welche über die nach der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschriebene Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen:
Soweit Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht über eine der o. g. Qualifikationen verfügt, ist diese binnen eines Jahres nachzuweisen.
Die Bewerbungen um das Amt des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters sind formlos sowie unter Beifügung aller erforderlichen Qualifikationsnachweise schriftlich zu richten bis zum 30.04.2025, 12.00 Uhr an:
| Stadt Lützen |
| Haupt- und Ordnungsamt |
| Markt 1 |
| 06686 Lützen |
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Frau Sausner, Tel. 034444 / 315 – 18.
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Lützen, den 11.04.2025
Im Auftrag