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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung musealer Einrichtungen der Stadt Lützen

Auf der Grundlage der §§ 1, 8, 11 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff) sowie der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 2. 405) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Die Stadt Lützen erhebt Gebühren für die Benutzung der musealen Einrichtungen der Stadt Lützen

- Gustav-Adolf-Gedenkstätte mit Museum Lützen 1632

- Museum im Schluss Lützen

- Dorfmuseum Großgörschen

Auf der Grundlage dieser Gebührensatzung.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind alle Personen, die Leistungen des Museums im Schloss Lützen sowie der Gustav-Adolf-Gedenkstätte mit Museum Lützen 1632 und des Dorfmuseums Großgörschen nach dieser Satzung in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Gebührenschuldner der gesetzliche Vertreter.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Ausgenommen von Abs. 1 und 2 sind Mitglieder des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt, Mitglieder des Deutschen Museumsbundes, Mitglieder des ICOM, Journalisten mit Nachweis in Ausübung ihrer Tätigkeit.

§ 3

Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung oder Besichtigung des Museums im Schloss Lützen, der Gustav-Adolf-Gedenkstätte mit Museum Lützen 1632 oder des Dorfmuseums Großgörschen bzw. mit der Inanspruchnahme einer nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung.

(2) Die Gebühren werden sofort fällig und sind vor dem Betreten der in § 1 genannten Einrichtungen bzw. vor Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen nach dieser Satzung zu entrichten.

§ 4

Höhe der Benutzungsgebühren

(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren bemisst sich nach dem beigefügten Gebührenverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.

(2) Für andere Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, wird die zu erhebende Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt.

§ 5

Billigkeitsregelungen

Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Beitragsschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

§ 6

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisher geltende Gebührenordnung für die musealen Einrichtungen der Stadt Lützen außer Kraft

Lützen, den 29.03.2023

Weiß

Bürgermeister

Benutzungsgebühren museale Einrichtungen der Stadt Lützen (Anlage zur Satzung)

Einrichtung

EP

Norm.

EP

Erm. *

Familienkarte

**

Führungen

Gruppen

Museum im Schloss

5,00 €

3,00 €

13,00 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

8,00 € p.P.

10,00 € p.P.

In Öffnungszeit pauschal

Außerhalb Öffnungszeit pauschal

Fremdsprachig pauschal

Sonderführung

Fachführung

4,50 € p.P. bis 15 Pers.

4,00 € p.P. ab 15 Pers.

2,00 € p.P. für Schüler und Kinder ab 8 Jahren

Gustav-Adolf-Gedenkstätte mit Museum Lützen 1632

7,00 €

5,00 €

19,00 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

8,00 € p.P.

10,00 € p.P.

In Öffnungszeit pauschal

Außerhalb Öffnungszeit pauschal

Fremdsprachig pauschal

Sonderführung

Fachführung

6,50 € p.P. bis 15 Pers.

6,00 € p.P. ab 15 Pers.

2,00 € p.P. für Schüler und Kinder ab 8 Jahren

Schloss und Gedenkstätte

Kombiticket

10,00 €

6,00 €

25,00 €

70,00 €

90,00 €

110,00 €

In Öffnungszeiten pauschal

Außerhalb Öffnungszeiten pauschal

Fremdsprachig pauschal

9,50 € p.P. bis 15 Pers.

9,00 € p.P. ab 15 Pers.

2,00 € p.P. für Schüler ab 8 Jahren

Dorfmuseum Großgörschen

2,00 €

1,00 €

8,00 € p.P.

Führungen Schlachtfeld

*ermäßigt: Schüler, Studenten und Azubis mit entsprechendem Nachweis; Rentner mit Nachweis; Schwerbeschädigte ab 50 % und Begleitpersonen; Inhaber einer Ehrenamtskarte Burgenlandkreis

** 2 Erwachsene und 2 Kinder

Freier Eintritt: Mitglieder des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt; Mitglieder des Deutschen Museumsverbandes; Mitglieder des ICOM; Journalisten mit Nachweis