Gemäß § 38 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt mache ich bekannt:
| 1. | Am 09.06.2024 finden in der Stadt Lützen folgende Kommunalwahlen statt: | |
| a) | die Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises |
| b) | die Wahl des Stadtrates der Stadt Lützen |
| c) | die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortschaften der Stadt Lützen |
| Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. | |
| 2. | Die Stadt Lützen ist in folgende 18 Wahlbezirke eingeteilt: | |
| Nr. | Bezeichnung | Wahlraum | Barrierefrei |
| 01 | Lützen 1 | Feuerwehrhaus/Großer | ja |
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| Schulungsraum |
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| Promenade 4 |
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| 06686 Lützen |
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| 02 | Lützen 2 | Feuerwehrhaus/Kleiner Schulungsraum | ja |
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| Promenade 4 |
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| 06686 Lützen |
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| 03 | Lützen 3 | Grundschule Lützen | nein |
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| Pestalozzistraße 4 |
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| 06686 Lützen |
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| 04 | Meuchen | Dorfgemeinschaftshaus Meuchen | nein |
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| OT Meuchen |
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| Clara-Zetkin-Straße 21A |
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| 06686 Lützen |
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| 05 | Röcken | Dorfgemeinschaftshaus Röcken | nein |
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| OT Röcken |
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| Teichstraße 26A |
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| 06686 Lützen |
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| 06 | Großgörschen | Feuerwehrhaus Großgörschen |
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| OT Großgörschen |
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| Scharnhorststraße 4 |
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| 06686 Lützen |
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| 07 | Starsiedel | Feuerwehrhaus Starsiedel | ja |
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| OT Starsiedel |
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| Gostauer Straße 4A |
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| 06686 Lützen |
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| 08 | Rippach | Grundschule Rippach | ja |
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| OT Großgöhren |
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| Schulstraße 10 |
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| 06686 Lützen |
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| 09 | Pörsten | Feuerwehrhaus Pörsten | nein |
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| OT Pörsten |
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| Wiesengasse 1 |
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| 06686 Lützen |
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| 10 | Poserna | Feuerwehrhaus Poserna | ja |
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| OT Poserna |
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| Dorfstraße 14A |
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| 06686 Lützen |
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| 11 | Göthewitz | Feuerwehrhaus Grunautal | ja |
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| OT Göthewitz |
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| Gutsweg 1 |
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| 06686 Lützen |
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| 12 | Kreischau | Raum des Heimatvereins | nein |
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| OT Kreischau |
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| Platz des 21. September 31 06686 Lützen |
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| 13 | Muschwitz | Dorfgemeinschaftshaus Muschwitz | ja |
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| OT Muschwitz |
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| Safranberg 120 |
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| 06686 Lützen |
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| 14 | Tornau | Dorfgemeinschaftshaus Tornau | nein |
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| OT Tornau |
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| Domsener Straße 24 |
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| 06686 Lützen |
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| 15 | Dehlitz | Vereinshaus Lösau | nein |
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| OT Lösau |
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| Alte Provinzialstraße 5 |
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| 06686 Lützen |
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| 16 | Sössen | Bauhof | ja |
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| OT Gostau |
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| Stößwitzer Straße 5 |
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| 06686 Lützen |
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| 17 | Zorbau | Scheune Zorbau | ja |
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| OT Zorbau |
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| Straße der Freundschaft 17B |
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| 06686 Lützen |
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| 18 | Nellschütz | Sportlerheim Nellschütz | nein |
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| OT Nellschütz |
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| Nellschütz 28 |
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| 06686 Lützen |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis 19.05.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. | |
| 3. | Der Gemeindewahlleiter hat die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses angeordnet. Die Briefwahlvorstände treten dazu am 09.06.2024 um 15:00 Uhr in der Grundschule Lützen, Pestalozzistraße 4, 06686 Lützen zusammen. In der Schule werden die jeweiligen Räumlichkeiten durch Aushang bekannt gegeben. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände sind nicht barrierefrei. | |
| 4. | Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis ihrenPersonalausweis Personalausweis oder eine eoien Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
| 5. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. | |
| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. | |
| Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. | |
| Bei der Kreistags-, der Stadtrats-, und der Ortschaftsratswahl | |
| - | hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen; |
| - | müssen die Bewerber, denen der Wahlberechtigte seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; |
| - | können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; |
| - | können die Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein; |
| - | können die Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. |
| Jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben. Der Stimmzettel ist sonst ungültig. | |
| 6. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 35 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt). | |
| 7. | Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
| Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Stadt Lützen beantragen. Briefwähler üben ihr Wahlrecht wie folgt aus: | |
| a) | Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, kennzeichnet er die Stimmzettel der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist. |
| b) | Er legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. |
| c) | Er unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. |
| d) | Er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen. |
| e) | Er übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl dem Wahlleiter zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. | |
| 8. | Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. | |
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch nach § 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches ist strafbar. | |
Lützen, den 17.04.2024
Im Auftrag