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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten

Bei den nachfolgenden Grabstätten ist die Nutzungszeit abgelaufen. Nach den Ermittlungen durch das Sachgebiet Friedhofswesen sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten unbekannt, nicht auffindbar oder verstorben.

Personen, die Hinweise zu Hinterbliebenen haben, sollen sich umgehend beim Sachgebiet Friedhofswesen der Stadt Lützen (gewerbeamt@stadt-luetzen.de oder 034444 31516) melden.

Sofern bis zum 29.05.2026 keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden können, werden die Grabstätten abgeräumt. Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und die sonstige bauliche Anlage werden beseitigt. Das Eigentum an den Grabflächen geht entschädigungslos an die Stadt Lützen über.

Friedhof

Grabstätte

(Name, Vorname verstorbene Person)

Bezeichnung

Lützen

Dittmar Petersen

Rolf Petersen

Elvira Petersen

Urnenwahlgrabstelle-Nr. 152

Lützen

Mirco Erge

Regine Buss

Urnenwahlgrabstelle-Nr. 212

Lützen, 24.03.2026

Kother
Bürgermeister