Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß §§ 5 Abs. 2 und 3 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWO) fordere ich die im Gebiet der Stadt Lützen vertretenen Parteien auf, bis spätestens 12.06.2026 Wahlberechtigte in der Stadtverwaltung als ehrenamtliche Mitglieder eines Wahlvorstandes oder Briefwahlvorstandes in der Stadt Lützen vorzuschlagen.
Ich weise auf § 3 Abs. 2 und 3 und § 8 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 LWO sowie auf § 48 Abs. 2 und 49 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) hin.
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Lützen, den 23.04.2026
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Im Auftrag