Ab dem 1.09.2023 werden in der Einheitsgemeinde der Stadt Lützen wieder Verwarn- und Bußgelder bei Verstößen gegen Bestimmungen des Bundesmelde- und Personalausweisgesetzes geahndet. Wer ab diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz nicht rechtzeitig an- und ummeldet, keinen gültigen Personalausweis besitzt oder einen vorläufigen Personalausweis verspätet beantragt, muss mit Buß- und Verwarngeldern rechnen. Die Kosten liegen zwischen 5 und 3000 €. Je länger die Frist verstrichen ist, umso höher steigen die Kosten.
Seit März 2020 hatte die Stadt keine Kosten erhoben um in der außerordentlichen „Corona-Zeit“, die für alle ungewiss war und vielen Menschen Ihre gewohnten Alltags- und Lebensumstände raubte, nicht auch noch solch eine Last aufbürden zu müssen. Mittlerweile hat sich im Alltag das Ein oder Andere wieder reguliert, sodass in diesem Bereich die Stadt wieder die gewohnten Regularien fahren wird.