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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage zur Pachtordnung der Stadt Lützen

Anlage 1

zur Pachtordnung der Stadt Lützen vom 25.04.2023über die Erhebung von Mieten und Pachten

(Nutzungsentgelt)

Lesefassung

§ 1

Gegenstand

Die Stadt Lützen erhebt für die Nutzung kommunaler Flurstücke oder Teilflächen, Entgelte auf privatrechtlicher Basis gemäß Pachtordnung.

§ 2

Pachtzins

(1) Für die Nutzung kommunaler Grundstücke werden folgende Entgelte festgelegt:

Ackerland

gewerbliche Nutzung/Nutzung durch landwirtschaftliche Betriebe*

6,00 €/BP/ha/Jahr

private Nutzung/Grabeland

6,00 €/BP/ha/Jahr

Grünland

gewerbliche Nutzung/Nutzung durch landwirtschaftliche Betriebe*

300 €/ha/Jahr

private Nutzung/Futtergewinnung/Weidefläche

300 €/ha/Jahr

Gärten

Gartenland, das unter das Bundeskleingartengesetz fällt

0,10 €/m²/Jahr

unbebautes Gartenland

0,15 €/m²/Jahr

bebautes Gartenland

0,30 €/m²/Jahr

Vorgärten, Hausgärten

0,20 €/m²/Jahr

Stellplätze*

Garagen

360 €/Jahr

Stellplatz Wohnmobil, Anhänger, LKW

300 €/Jahr

PKW-Stellplätze

180 €/Jahr

Stellplatz mit Carport

240 €/Jahr

sonstige Flächen

Lagerfläche und sonstige unbebaute Flächen

0,50 €/m²/Jahr

sonstige bebaute Flächen, private Nutzung

0,80 €/m²/Jahr

sonstige Flächen zur gewerblichen Nutzung*

2,00 €/m²/Jahr

*zzgl. der derzeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer

(2) Die Nutzungsentgelte werden in regelmäßigen Abständen den marktüblichen Entgelten durch Beschluss des Stadtrates angepasst.

§ 3

Mindestpachtzins

Bei einer Unterschreitung des jährlichen Pachtzinses von 25 Euro wird ein pauschaler Mindestpachtzins von 25 Euro/Jahr festgelegt.

Lützen, den 25.04.2023

Uwe Weiß
Dienstsiegel
Bürgermeister