Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt an der Schlossstraße“ und die dazugehörige Begründung gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt (Beschluss-Nr. BV-SR-511/2024).
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Ortschaft Lützen, Es hat eine Größe von 8.765 m².
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 88/153, 88/219, 88/242, 352, 353 und 354 der Flur 2 der Gemarkung Lützen. Er wird im Norden und Westen durch die
angrenzende Wohnbebauung, im Osten durch die Schlossstraße und die Göteburger Straße sowie im Süden durch die Schweßwitzer Straße begrenzt.
Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für soll ein neues Einzelhandelsangebot zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind indes auch hier anzuwenden. Darüber hinaus sind die Umweltbelange auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt an der Schlossstraße“ und die dazugehörige Begründung werden in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024
auf der Internetseite der Stadt Lützen unter:
www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanunq.html
veröffentlicht.
Zusätzlich wird der Öffentlichkeit im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Lützen, im Bauamt, Zimmer 2.18, Markt 1 in 06686 Lützen sowie nach Vereinbarung einzusehen:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00- 14.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail an lisa.boehland@stadt-luetzen.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art, 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Lützen, 29.05.2024