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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bodenordnungsverfahren Stößwitz uH Verf.-Nr. 611/42 WSF012 Landkreis Burgenlandkreis

Öffentliche Bekanntmachung

AUSFÜHRUNGSANORDNUNG

vom 31.05.2024

1. Ausführungsanordnung

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplans in der Fassung des 1. Nachtrags zum Bodenordnungsplan im Bodenordnungsverfahren „Stößwitz uH“, Verf.-Nr.: 611/42 WSF012 gemäß § 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 01.06.2024, 0.00 Uhr festgesetzt.

Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

2. Begründung

Die Voraussetzungen nach § 61 LwAnpG liegen vor. Der Bodenordnungsplan sowie sein 1. Nachtrag ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Der Bodenordnungsplan und sein 1. Nachtrag sind unanfechtbar.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Schott
Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels