Nach einem Erbfall muss das Grundbuch berichtigt werden. Die Erben sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zeitnah zu beantragen. Der Antrag auf Grundbuchberichtigung wird beim Amtsgericht gestellt. Dazu muss die Erbfolge nachgewiesen werden, in der Regel durch Vorlage des Erbscheines.
Dies liegt im Interesse der Allgemeinheit, da so Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hergestellt wird.
Die Berichtigung nach einem Erbfall ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Gebühr abhängig vom Grundstückswert.
Kontakt des Grundbuchamtes Weißenfels:
Amtsgericht Weißenfels
Grundbuchamt
Friedrichsstraße 18
06667 Weißenfels