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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Mitteilungen der Stadtverwaltung
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Grundbuchberichtigungen nach einem Erbfall

Nach einem Erbfall muss das Grundbuch berichtigt werden. Die Erben sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zeitnah zu beantragen. Der Antrag auf Grundbuchberichtigung wird beim Amtsgericht gestellt. Dazu muss die Erbfolge nachgewiesen werden, in der Regel durch Vorlage des Erbscheines.

Dies liegt im Interesse der Allgemeinheit, da so Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hergestellt wird.

Die Berichtigung nach einem Erbfall ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Nach Ablauf dieser Frist ist die Gebühr abhängig vom Grundstückswert.

Kontakt des Grundbuchamtes Weißenfels:

Amtsgericht Weißenfels

Grundbuchamt

Friedrichsstraße 18

06667 Weißenfels