Geltungsbereich des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB der Stadt Lützen ohne Maßstab Auszug aus der Liegenschaftskarte (Geobasisdaten/ Stand Copyright LvermGeo LSA / A 18-42604-09)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB der Stadt Lützen ohne Maßstab (GeoBasisdaten/ Stand Copyright LVermGeo LSA / A18 _42604-09)
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes DEH Nr.1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ OT Lösau“ nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser wurde am 12.12.2025 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 5014; 5012; 5010; 5015; und Teile der Flurstücke 168 und 5005, Flur 7, Gemarkung Lösau mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.
| Mit diesem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
| • | Öffnen der möglichen Bebaubarkeit/Nutzung des Gebietes entsprechend den aktuellen Anforderungen und Schaffung von Möglichkeiten der Betriebserweiterung/Nachverdichtung sowie flexibleren Nutzung des Plangebietes |
| • | langfristige Standortsicherung |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Die Anwendung des Verfahrens wurde geprüft.
Die Lage des Bebauungsplangebietes im Ortsteil Dehlitz ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Im Zeitraum vom 27.11.2025 bis 16.01.2026 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung 26.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. BV-SR-781/2026).
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch zu benachrichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Stand 20.04.2026) einschließlich der Begründung (Stand 20.04.2026) sowie folgende Unterlagen:
| o | Schalltechnische Untersuchungen / Lärm Emissionskontingentierung (22.09.2025) |
| o | DIN 45691 - Geräuschkontingentierung |
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.06.2026 bis 31.07.2026
während folgender Dienststunden:
| Montag: | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | ----- |
| Donnerstag: | von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | von 09.00- 11.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,06686 Lützen im, Zimmer 2.18 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Entwurf des DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB kann im angegebenen Zeitraum über folgende Internetseiten abgerufen werden:
| • | Stadt Lützen unter: https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html | |
| -> | Dehlitz |
| -> | Bebauungsplan DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ OT Lösau |
| • | Zentrales Landesportal Sachsen-Anhalt: https://beteiliqung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen | |
möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Böhland (Tel 34444 / 315 51; lisa.boehland@stadt-luetzen.de) ist zwigend erforderlich.
Stellungnahmen zum Entwurf sollen möglichst elektronisch (per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift Email bauamt@stadt-luetzen.de während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg/ Postadresse Stadt Lützen, Markt 1; 06686 Lützen im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Lützen, den 27.05.2026