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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau

Geltungsbereich des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB der Stadt Lützen ohne Maßstab Auszug aus der Liegenschaftskarte (Geobasisdaten/ Stand Copyright LvermGeo LSA / A 18-42604-09)

Geltungsbereich des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB der Stadt Lützen ohne Maßstab (GeoBasisdaten/ Stand Copyright LVermGeo LSA / A18 _42604-09)

Bebauungsplan DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes DEH Nr.1 Gewerbegebiet „Dürrenber­ger Straße“ OT Lösau“ nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser wurde am 12.12.2025 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 5014; 5012; 5010; 5015; und Teile der Flurstü­cke 168 und 5005, Flur 7, Gemarkung Lösau mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.

 

 

Mit diesem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

Öffnen der möglichen Bebaubarkeit/Nutzung des Gebietes entsprechend den aktuellen An­forderungen und Schaffung von Möglichkeiten der Betriebserweiterung/Nachverdichtung so­wie flexibleren Nutzung des Plangebietes

langfristige Standortsicherung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Die Anwendung des Verfahrens wurde geprüft.

Die Lage des Bebauungsplangebietes im Ortsteil Dehlitz ist dem Übersichtsplan zu entneh­men.

Im Zeitraum vom 27.11.2025 bis 16.01.2026 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

 

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung 26.05.2026 den Entwurf des Bebauungs­planes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. BV-SR-781/2026).

Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch zu benach­richtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Stand 20.04.2026) ein­schließlich der Begründung (Stand 20.04.2026) sowie folgende Unterlagen:

o

Schalltechnische Untersuchungen / Lärm Emissionskontingentierung (22.09.2025)

o

DIN 45691 - Geräuschkontingentierung

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.06.2026 bis 31.07.2026

während folgender Dienststunden:

Montag:

von 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:

-----

Donnerstag:

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:

von 09.00- 11.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,06686 Lützen im, Zimmer 2.18 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf des DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ in Dehlitz OT Lösau nach § 13a BauGB ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB kann im angegebenen Zeitraum über folgende Internetseiten abgerufen werden:

Stadt Lützen unter: https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html

->

Dehlitz

->

Bebauungsplan DEH Nr. 1 Gewerbegebiet „Dürrenberger Straße“ OT Lösau

Zentrales Landesportal Sachsen-Anhalt: https://beteiliqung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen

möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Böhland (Tel 34444 / 315 51; lisa.boehland@stadt-luetzen.de) ist zwigend erforderlich.

Stellungnahmen zum Entwurf sollen möglichst elektronisch (per E-Mail unter vollständiger An­gabe des Absenders an folgende Anschrift Email bauamt@stadt-luetzen.de während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg/ Postadresse Stadt Lützen, Markt 1; 06686 Lützen im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stel­lungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Lützen, den 27.05.2026

 

 

 

Bürgermeister