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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Aus den Ortschaften
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Flutbecken Richtung Nellschütz

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

leider häufen sich in letzter Zeit die Hinterlassenschaften von Hunden im Bereich des Flutbeckens Richtung Nellschütz. Vielen ist möglicherweise nicht bewusst, dass für diesen Bereich seitens des Eigentümers, der Stadt, ein Betretungsverbot besteht. Ein entsprechendes Hinweisschild weist darauf hin.

 

 

usgenommen von diesem Betretungsverbot sind lediglich städtische Mitarbeiter, die Feuerwehr sowie die Person, die mit der Pflege der Fläche beauftragt ist. Die Grünfläche wird zur Gewinnung von Futter ( Heu) genutzt.

Hiermit möchte ich nochmals darum bitten, die Regelungen zu beachten. Sollte der Bereich dennoch betreten werden, dann bitten wir wenigstens darum, die Hinterlassenschaften der Hunde ordnungsgemäß zu entfernen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.