Bodenordnungsverfahren Landkreis
Poserna uH
Verf.-Nr. 611/42 WSF010
Burgenlandkreis
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplans in der Fassung des 1. Nachtrags zum Bodenordnungsplan im Bodenordnungsverfahren „Poserna uH", Verf.-Nr.: 611/42 WSF010 gemäß§ 61 Abs. 1 LwAnpG in Verbindung mit § 61 FlurbG für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den
15.06.2023, 0.00 Uhr
festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Voraussetzungen nach § 61 LwAnpG liegen vor. Der Bodenordnungsplan sowie sein 1. Nachtrag ist den Beteiligten bekannt gegeben worden und sind unanfechtbar.
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.