Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Weißenfels, 14.06.2023
und Forsten Süd (ALFF Süd)
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Verf. Nr.: 611/240 WSF001
Landkreis: Burgenlandkreis
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) ist nach § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes – in einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechenden Weise – zu verwenden. Durch den 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wird bestimmt, wem das Land zu Eigentum zugeteilt wird.
Im Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Zorbau/Granschütz befinden sich Masselandflächen im vorübergehend treuhänderischen Eigentum der Teilnehmergemeinschaft Zorbau/Granschütz. Die Zuweisung des Masselandes erfolgt gemäß § 54 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in einem Nachtrag zum Bodenordnungsplan gegen Geldausgleich.
Es wird hiermit zur Abgabe von Angeboten aufgefordert:
Das vorgenannte Mindestgebot richtet sich nach dem Kapitalisierungsfaktor im Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz.
Der Zuschlag erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln und nicht bekannten oder nicht erkennbaren Mängeln sind ausgeschlossen.
Der Antrag auf Zuteilung muss bis spätestens 28.07.2023 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels mit dem Angebot gestellt werden. Das Angebot muss eindeutig sein.
Der Antrag auf Zuteilung von dem Massegrundstück ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Es muss der Vor- und Zuname des jeweiligen Bewerbers, die vollständige Anschrift, die Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) sowie den gebotenen Geldbetrag enthalten und es muss von dem jeweiligen Bewerber unterschrieben sein.
Angebote per Telefon, E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Der Bewerber erkennt mit der Abgabe des Gebotes die Zuteilungsbedingungen als rechtsverbindlich an.
Zuteilungsbedingungen:
Zur Abgabe von Angeboten sind nur Grundstückseigentümer und Nebenbeteiligte des Bodenordnungsverfahrens Zorbau/Granschütz berechtigt.
Landwirte (Haupt- und Nebenlandwirte) sind bevorrechtigt vor Nichtlandwirten
Nebenliegende Bewirtschafter sind bevorrechtigt vor nicht nebenliegenden Bewirtschaftern
Die Höhe des Angebotspreises gibt dann den Ausschlag, wenn sich nach den übrigen Kriterien keine eindeutige Rangfolge ergibt.
Das Preisangebot muss eindeutig sein. Zusätze wie z.B. 1 € mehr als Höchstgebot sind unzulässig und werden nicht beachtet.
Nicht fristgerecht beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd eingegangene Angebote und Anträge bleiben unberücksichtigt
Die Bewerber können die Gebote nicht mehr widerrufen, wenn sie dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zugegangen sind.
Das Massegrundstück wird unter Vorbehalt zugeteilt, dass es dem Empfänger gegen Rückerstattung der Geldausgleiche jederzeit wieder entzogen werden kann, wenn es zur Ausräumung begründeter Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan erforderlich ist. Die Bewerber erkennen diesen Vorbehalt an und verzichten zugleich darauf, gegen den etwaigen Entzug des ihnen zugeteilten Massegrundstückes Widerspruch einzulegen.
Das Massegrundstück wird zugeteilt wie örtlich vorhanden.
Die Zuteilung des Massegrundstückes ist grunderwerbssteuerpflichtig. Dem zuständigen Finanzamt wird der Erwerber durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zur Festsetzung der Grunderwerbssteuer mitgeteilt.
Der Zuschlag sowie der Besitz- und Nutzungsübergang erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Die von den Empfänger des Massegrundstückes zu leistenden Geldausgleiche, die spätestens mit dem Besitzübergang fällig werden, sind auf Anforderung durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften Sachsen-Anhalt an die Kasse der Teilnehmergemeinschaft zu zahlen.
Die Übersichtskarte kann beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (Zimmer 105) während der allgemeinen Dienstzeit mit telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden oder unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/bodenordnung-burgenlandkreis/bodenordnung-zorbau-granschuetz
Weitere Auskünfte erteilt Frau Harloff unter Tel.-Nr. 03443 280305.