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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in Kreischau zu verkaufen

Stadt Lützen

Der Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung vom 30. März 2023

Die Stadt Lützen schreibt folgendes

Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus Platz des 21. September 33, 06686 Lützen, Ortsteil Kreischau

zum Verkauf aus:

Lage des Objektes: Platz des 21. September 33, 06686 Lützen, Ortsteil Kreischau

Fläche: ca. 900 m²

Mindestgebot: 100,00 Euro/m²

Grundstücksbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Kreischau in einer Nebenstraße am nordöstlichen Ortsrand. In der Umgebung des Grundstückes ist aufgelockerte Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vorhanden. Die Wohnlage lässt sich als mittlere Lage im Ortsteil einschätzen. Die Verkehrslage ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend durchschnittlich.

Das Grundstück ist unbebaut.

Katasterbezeichnung: Gemarkung Muschwitz, Flur 1

Die Parzellierung und Vermessung des Grundstückes wurde durch die Stadt Lützen beauftragt.

Erschließungszustand: teilerschlossen

Straßenausbau: Betonpflaster bzw. Großpflaster

Versorgungsleitungen sind für Elektroenergie und Trinkwasser im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Gemäß ZWA Bad Dürrenberg ist das Grundstück nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen; die Anbindung ist aber aktuell in Planung.

Bauplanungsrechtliche Merkmale und sonstige Hinweise:

Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Kreischau. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischbaufläche dargestellt. Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist nach geprüften Bauvorlagen des Antrages auf Vorbescheid vom 10.05.2021 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig.

Für das Flurstück 330 liegt eine Eintragung im Baulastenverzeichnis (Abstandsflächenbaulast an der östlichen Grenze zugunsten des Nachbarflurstückes 331) vor.

Laut Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises werden keine baudenkmalpflegerischen oder archäologischen Belange i. S. d. Denkmalschutzgesetzes berührt. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass bei Erdarbeiten jederzeit die Möglichkeit der Entdeckung bisher unbekannter archäologischer Kulturdenkmale besteht.

Das Grundstück liegt im Auebereich der Grunau. Es ist daher mit temporären Vernässungen, Druck- und Stauwasser zu rechnen. Dies sollte bei der Planung eines Einfamilienhauses beachtet werden.

Im Randbereich des nördlichen Grundstücksteils und an der geplanten westlichen Grundstücksgrenze liegen Kabel der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH. An der geplanten nördlichen Grundstücksgrenzen verlaufen auch Kabel der Telekom Deutschland GmbH. Sonstige Lasten und nicht eingetragene Rechte und sonstige Schadstoffbelastungen sind nicht vorhanden.

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens

Donnerstag, den 14. September 2023 um 10 Uhr

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular „Ausschreibung Kreischau“ zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.