| Flurbereinigungsverfahren „Großgörschen A38“ | |
| Verf.-Nr.: | 61-7 WSF003 |
| Landkreise: | Burgenlandkreis, Landkreis Leipzig |
Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung
Die in dem Flurbereinigungsverfahren mit der vorläufigen Besitzeinweisung vom 21.07.2021 zugeteilten Besitzstücke werden teilweise in Ihrer Lage, Form und Größe verändert.
Von der Änderung betroffen sind nur die im Folgenden genannten Verfahrensbeteiligten mit der/den Ordnungsnummer/n (ON):
4, 22, 24, 50, 55, 59, 75, 102, 111, 120, 121, 141, 151, 152, 154, 156, 159, 161, 164, 165, 171, 173, 175, 180, 181, 182, 187, 190, 196, 197, 198, 199, 200, 202, 203, 208, 214, 215, 220, 224, 229, 230, 235, 238, 240, 241, 244, 250, 261, 264, 268, 274, 275, 280, 282, 286, 292, 296, 297, 299, 307, 313, 314, 321, 324, 326, 328, 331, 333, 343, 345, 346, 347, 349, 351, 352, 357, 361, 362, 363, 364, 366, 367, 369, 370, 371, 373, 375, 380, 382, 383, 391, 392, 393, 409, 410, 412, 415, 417, 418, 423, 427, 437, 438, 439, 441, 442, 446, 450, 455, 459, 461, 464, 466, 468, 469, 470, 479, 480, 482, 488, 498, 503, 504, 510, 511, 512, 514, 515, 516, 530, 531, 533, 564, 589, 591, 604, 608, 621, 622, 626, 627, 2003, 5000
Die Änderung der Besitzeinweisung ist in der Karte zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt.
Die Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Alle weiteren Bestimmungen der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 21.07.2021 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Begründung
Zur Abhilfe begründeter Widersprüche war eine Lageänderung des, mit der Anordnung vom 21.07.2021 zugeteilten, Besitzes der vorstehend genannten Ordnungsnummern notwendig. Die Lageänderung der vorstehend genannten Ordnungsnummern war damit unabdingbar notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene Wertgleichheit der Abfindung für die Gesamtheit der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens zu erreichen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels einzulegen.
Hinweise
Die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung liegt mit der zugehörigen Karte und dem Verzeichnis der Besitzstücke ab Bekanntgabe dieser vorläufigen Besitzeinweisung 4 Wochen in der
Stadt Lützen
Markt 1
066686 Lützen
Stadt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Markt 1
04523 Pegau
sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels während der Dienststunden zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus.
Über die Einsichtnahme hinausgehende Auskünften und Erläuterungen zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung erhalten die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Es wird um eine telefonische Terminabsprache unter 03443 280315 gebeten.
Auf Antrag wird die Änderung der neuen Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert.
Beteiligte, die eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis 15.08.2023 gegenüber der Flurbereinigungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443 280315, per e-mail an Perry.Schott@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen gewertet (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd — 31.05.2023
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels