Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flurbereinigungsverfahren „Großgörschen A38“

Flurbereinigungsverfahren „Großgörschen A38“

Verf.-Nr.:

61-7 WSF003

Landkreise:

Burgenlandkreis, Landkreis Leipzig

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung

Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung

Die in dem Flurbereinigungsverfahren mit der vorläufigen Besitzeinweisung vom 21.07.2021 zugeteilten Besitzstücke werden teilweise in Ihrer Lage, Form und Größe verändert.

Von der Änderung betroffen sind nur die im Folgenden genannten Verfahrensbeteiligten mit der/den Ordnungsnummer/n (ON):

4, 22, 24, 50, 55, 59, 75, 102, 111, 120, 121, 141, 151, 152, 154, 156, 159, 161, 164, 165, 171, 173, 175, 180, 181, 182, 187, 190, 196, 197, 198, 199, 200, 202, 203, 208, 214, 215, 220, 224, 229, 230, 235, 238, 240, 241, 244, 250, 261, 264, 268, 274, 275, 280, 282, 286, 292, 296, 297, 299, 307, 313, 314, 321, 324, 326, 328, 331, 333, 343, 345, 346, 347, 349, 351, 352, 357, 361, 362, 363, 364, 366, 367, 369, 370, 371, 373, 375, 380, 382, 383, 391, 392, 393, 409, 410, 412, 415, 417, 418, 423, 427, 437, 438, 439, 441, 442, 446, 450, 455, 459, 461, 464, 466, 468, 469, 470, 479, 480, 482, 488, 498, 503, 504, 510, 511, 512, 514, 515, 516, 530, 531, 533, 564, 589, 591, 604, 608, 621, 622, 626, 627, 2003, 5000

Die Änderung der Besitzeinweisung ist in der Karte zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt.

Die Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Alle weiteren Bestimmungen der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 21.07.2021 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Begründung

Zur Abhilfe begründeter Widersprüche war eine Lageänderung des, mit der Anordnung vom 21.07.2021 zugeteilten, Besitzes der vorstehend genannten Ordnungsnummern notwendig. Die Lageänderung der vorstehend genannten Ordnungsnummern war damit unabdingbar notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene Wertgleichheit der Abfindung für die Gesamtheit der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens zu erreichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels einzulegen.

Hinweise

Die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung liegt mit der zugehörigen Karte und dem Verzeichnis der Besitzstücke ab Bekanntgabe dieser vorläufigen Besitzeinweisung 4 Wochen in der

Stadt Lützen

Markt 1

066686 Lützen

Stadt Markranstädt

Markt 1

04420 Markranstädt

Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz

Markt 1

04523 Pegau

sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels während der Dienststunden zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus.

Über die Einsichtnahme hinausgehende Auskünften und Erläuterungen zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung erhalten die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Es wird um eine telefonische Terminabsprache unter 03443 280315 gebeten.

Auf Antrag wird die Änderung der neuen Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert.

Beteiligte, die eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis 15.08.2023 gegenüber der Flurbereinigungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443 280315, per e-mail an Perry.Schott@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen gewertet (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Im Auftrag
Schott

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd — 31.05.2023

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels