hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat mit Beschluss vom 06.06.2023 den Planentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Nellschütz" in der Fassung vom April 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung be stimmt.
Planungsziel ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das Areal des ehemaligen Kiessandtagebaus nördlich von Nellschütz. Das Konzept sieht die östliche Erweiterung des bestehenden Solarparks vor. Damit umfasst der Geltungsbereich auch den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Nellschütz". Die rechtskräftige Satzung wird mit Rechtskraft der aktuellen Planung aufgehoben.
Zielstellung ist neben der Erweiterung des Solarparks, die Integration der Ausgleichsmaßnahmen in das Planungskonzept.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 4,68 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich auf das Flurstück 8/1 der Flur 9 in der Gemarkung Zorbau.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Nellschütz", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom April 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
im Bauamt der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung (unter folgender E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-luetzen.de oder telefonisch unter 0344444 315 51) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags | 09.00 bis 12.00 Uhr |
|
| dienstags | 09.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| donnerstags | 09.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 15.30 Uhr |
| freitags | 09.00 bis 11.00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Zusätzlich kann der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen unter www.stadt-luetzen.de (Menüpunkt Bürgerservice/ Bekanntmachungen) und über das Landesportal https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html, im PDF-Format abgerufen werden.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB | |
| a. | Burgenlandkreis vom 01.03.2022 (Hinweise aus städtebaurechtlicher Sicht; Belange des Naturschutzes (u.a. zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung); Belange des Bodenschutzes (u.a. zur Entwässerung, Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche, Hinweise zum Bodenschutz)) |
| b. | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 28.02.2022 (Belange der Landwirtschaft) |
| c. | Landeszentrum Wald vom 27.02.2022 (Belange des Waldschutzes) |
| d. | Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 24.02.2022 (Belange des Bodenschutzes) |
| e. | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 07.02.2022 (Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege) |
| f. | Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt vom 09.02.2022 (nicht betroffen) |
| g. | Landesstraßenbaubehörde vom 16.02.2022 (nicht betroffen) |
| h. | Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt vom 11.02.2022 (nicht betroffen) |
| i. | Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH vom 18.02.2022 (nicht betroffen) |
| j. | Lausitzer und Mitteldeutscher Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 11.02.2022 (nicht betroffen) |
| k. | Deutsche Telekom Technik GmbH vom 31.01.2022 (nicht betroffen) |
| l. | GDMcom GmbH vom 03.02.2022 (nicht betroffen) |
| m. | 50Hertz Transmission GmbH vom 25.01.2022 (nicht betroffen) |
| n. | Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH vom 02.02.2022 (nicht betroffen) |
| o. | Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH vom 09.02.2022 (nicht betroffen) |
| p. | ARS Betriebsservice GmbH vom 07.02.2022 (nicht betroffen) |
| q. | Dow Olefinverbund GmbH vom 21.02.2022 (nicht betroffen) |
| r. | Colt Technology Services GmbH vom 26.01.2022 (nicht betroffen) |
| s. | Lausitz Energie Kraftwerke AG vom 31.01.2022 (nicht betroffen) |
| t. | Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster" vom 31.01.2022 (nicht betroffen) |
| u. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 02.02.2022 (nicht betroffen) |
| v. | AW SAS vom 16.02.2022 (nicht betroffen) |
| w. | Stadt Weißenfeld vom 27.01.2022 (nicht betroffen) |
| x. | Solestadt Bad Dürrenberg vom 25.01.2022 (nicht betroffen) |
| y. | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.03.2022 (Belange der Raumordnung, Belange der Landwirtschaft) |
| z. | Primagas Energie GmbH & Co. KG vom 25.01.2022 (nicht betroffen) |
| aa. | Regionale Planungsgemeinschaft Halle vom 24.02.2022 (Belange der Raumordnung - aus regionalplanerischer Sicht wurden keine Bedenken geäußert) |
| bb. | Saferay operations GmbH vom 25.01.2022 (nicht betroffen) |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung | |
| 3. | Biotoptypenkartierung | |
| 4. | Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung | |
| 5. | Erfassung Fauna | |
| 6. | Maßnahmenblätter | |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Der Standort der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich im Außenbereich. |
| - | Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich südlich in ca. 440 m Entfernung. |
| - | Negative Blendwirkungen auf Wohnnutzungen können aufgrund des hohen Abstandes ausgeschlossen werden. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,
Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz
| - | Der Planungsraum umfasst einen ehemaligen Kiessandtagebau. Dieser wurde bis 1993 ausgekiest und anschließend verfüllt. |
| - | Die westliche Teilfläche wird derzeit landwirtschaftlich bewirtschaftet. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 4,68 ha. |
| - | Für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage wird eine wirtschaftliche Konversionsfläche (Sandtagebau) in Anspruch genommen. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung. |
| - | Der Planungsraum liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,
Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. |
| - | Das Klima der Stadt Lützen ist durch das mitteldeutsche Binnenklima geprägt. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei 8,9 °C und der durchschnittliche Niederschlag bei 512 mm |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Es liegen Erfassungsergebnisse für Reptilien, Brutvögel und Amphibien vor. |
| - | Betroffen ist ein Standort von ausschließlich geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung,
Erfassung Fauna,
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Maßnahmenblätter
| - | Durch die bisherige Nutzung als Kiesgrube hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. |
| - | Das Planungskonzept sieht die Entwicklung einer naturnahen Feldhecke im Norden des Geltungsbereiches vor. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. |
| - | Im Planungsraum sind keine Bodendenkmale bekannt. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete nationaler bzw. gemeinschaftlicher Bedeutung. |
| - | Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 4837-301 „Saalehänge bei Goseck" zu benennen. Dieses erstreckt sich in ca. 10 km Entfernung zum Vorhabenstandort. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB weitere - nach Einschätzung der Stadt Lützen nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift (auch in elektronischer Form an bauamt@stadt-luetzen.de) abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Anlage:
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs
Lützen, 26.06.2023
Uwe Weiß
Bürgermeister