Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes (Stand Jan. 2025) gebilligt und beschlossen diesen der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Aufgrund der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen wurde eine teilweise Überarbeitung der Entwurfsunterlagen erforderlich. Der 2. Entwurf wird nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Norden an die Wohnsiedlung der Müller-Ludwig-Straße an und umfasst zudem die Wohnbebauung beidseits der Straße „Am Steinberg“. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Bereich der in Rede stehenden 2. Änderung umfasst folgende Flächen in der Gemarkung Muschwitz, Flur 5:
Flurstücke 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 320, 321, 125/3, 122/5, 126/7, 126/8, 126/9, 126/5, 99/5.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 28.07.2025 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:
-> Wirtschaft, Raum, Klima -> Bauleitplanung -> Muschwitz - Bebauungsplan Nr. 2 Wohngebiet „Am Steinberg“ Söhesten
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Lützen, Rathaus Lützen, Markt 1 im Bauamt (Zimmer 2.18) in 06686 Lützen während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@stadt-luetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen Stellung bezogen werden kann.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt
Lützen, den 18.06.2025