Auf dem Friedhof Lützen gibt es sogenannte Stelen, die als Urnenkammern dienen. Diese bieten eine kostengünstige und würdige Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhestätte zu geben. Angehörige legen dort oft Blumen, Gestecke oder andere Grabbeigaben ab, um ihrer Lieben zu gedenken.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Friedhofsordnung der Stadt Lützen, genauer gesagt § 19 „Urnenkammern“, bestimmte Regelungen vorsieht. Demnach ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen oder Ornamenten auf und an den Urnenkammern nicht gestattet.
Leider sammeln sich immer mehr derartige Beigaben um die Stelen – bis hin zu ganzen Pflanzringen.
Das führt leider dazu, dass die Mitarbeiter des Friedhofs mehr Aufwand haben, verwelkte Gestecke oder verwitterte Dekorationen zu entfernen, was so nicht vorgesehen ist.
Die Regelungen in der Friedhofsordnung dienen dazu, die Pflege und den Erhalt aller Grabanlagen zu erleichtern und den Friedhof in einem gepflegten Zustand zu halten. Daher gibt es verschiedene Grabformen, die entsprechend von den Mitarbeitern der Stadt gepflegt werden.
Eine genaue Aufstellung findet sich in der Friedhofverordnung der Stadt, die im Internet auf unserer Webseite einzusehen ist unter:
https://www.stadt-luetzen.de/de/datei/anzeigen/id/2623,1259/lesefassung_friedhofsordnung.pdf
Wir verstehen sehr gut, dass das Gedenken an die Verstorbenen ein wichtiger Wunsch ist. Deshalb bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, die Regelungen zu beachten und die vorgesehenen Flächen für Grabbeigaben zu nutzen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, den Friedhof Lützen als einen würdevollen Ort der Erinnerung zu erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!