Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Ihnen hier und in den folgenden Ausgaben des AMTSBLATTES Hinweise und Informationen geben um eine möglichst reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgerservice zu ermöglichen.
Es kommt immer wieder vor, dass Unterlagen, welche laut Gesetz erforderlich sind, nicht zum Termin mitgebracht werden. Dies sorgt oftmals für Unmut und Verärgerung.
Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Termin zu informieren um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Kinderreisepass beantragen
Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt empfiehlt, dass Sie sich darüber hinaus bei den Behörden / Botschaften Ihres Reiselandes über die aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen erkundigen.
Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
| Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen: | |
| • | ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel: |
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| Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis |
| • | sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung) |
| • | oder bei Verlust / Diebstahl des alten Dokuments) ist die Geburtsurkunde beziehungsweise |
| • | einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts |
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| ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und |
| • | ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung. |
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
| • | beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile: | |
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| o | Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie |
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| o | die Einverständniserklärung und |
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| o | eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten |
| • | beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält: | |
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| o | Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie |
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| o | die Einverständniserklärung und |
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| o | eine Kopie des Ausweises des nichtanwesenden Sorgeberechtigten |
| • | bei nur einem Sorgeberechtigten: | |
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| o | Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie |
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| o | der Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung) |
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| (Eine Negativbescheinigung ist nicht unbefristet gültig. Da sich an den Verhältnissen jederzeit etwas ändern kann, die Bescheinigung sollte ca. 6 Monate als sein. |
Abholung von Dokumenten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
oftmals wird uns die Frage gestellt, ob ein Termin zur Abholung von Dokumenten erforderlich ist.
JA, das ist notwendig.
Ebenso das Mitbringen des alten Dokumentes oder bei Abholung mit Vollmacht, die Vollmacht komplett ausgefüllt und der Bevollmächtigte muss sich natürlich auch ausweisen können.
Durch das Terminvergabesystem ist der Bürgerservice in der Lage, durchgehend einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu gewährleisten. Sie haben dadurch den Vorteil, einen Ihnen passenden Termin buchen zu können und haben im Bürgerservice einen festen Termin ohne lange Wartezeiten.