Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
24.07.2023
Bodenordnungsverfahren „Taucha uH" Verf.-Nr.: 611-42WSF013
Landkreis: Burgenlandkreis
SchIussfeststeIIung gern.§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Bodenordnungsverfahren „Taucha uH", Verf.-Nr.: 611-42 WSF013 nach§ 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wird hiermit gemäß§ 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:
| 1. | Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
II. Hinweis
Der Stadt Hohenmölsen werden nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.
Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren „Taucha uH" noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Voraussetzung für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Im Auftrag