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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung des Bodenordnungsverfahren „Taucha uH"

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels

24.07.2023

Bodenordnungsverfahren „Taucha uH" Verf.-Nr.: 611-42WSF013

Landkreis: Burgenlandkreis

Öffentliche Bekanntmachung

SchIussfeststeIIung gern.§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

1. Feststellung

Im Bodenordnungsverfahren „Taucha uH", Verf.-Nr.: 611-42 WSF013 nach§ 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wird hiermit gemäß§ 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

II. Hinweis

Der Stadt Hohenmölsen werden nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Begründung

Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren „Taucha uH" noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Voraussetzung für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Im Auftrag

Schott