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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung Aufwandsentschädigung Ehrenamt

zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger und Einwohner der Stadt Lützen

Auf der Grundlage der §§ 8, 35 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung sowie § 7 Kommunalbesoldungsverordnung (KomBes.VO LSA) vom 13.06.2022 beschließt der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am

25.07.2023 folgende Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung vom 28.01.2020:

§ 1

Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung

(1) § 2 der Aufwandsentschädigungssatzung erhält folgende Fassung:

§ 2

Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters

Dem Bürgermeister wird auf Grundlage des Kommunalbesoldungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt eine Dienstaufwandsentschädigung von 210,00 EUR monatlich gewährt.“

§ 2

Inkraftreten

Diese Änderungssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.07.2022 rückwirkend in Kraft.

Lützen, den 25.07.2023

Weiß
Bürgermeister