Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeitigen Fassung in Verbindung mit § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 25.06.2024 mit Beschluss-Nr. 536/2024 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Nutzung öffentlicher Räume der Stadt Lützen vom 27.10.2015:
Die Satzung über die Nutzung öffentlicher Räume der Stadt Lützen vom 27.10.2015, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Lützen am 11.12.2015, in der Fassung der 1. Änderung, wird wie folgt geändert:
| 1. | Im § 2 Abs. 1 wird der „Gemeinschaftsraum Rippach – Schulstraße 10“ gestrichen. |
Diese Satzung tritt ab dem 01.08.2024 in Kraft.
Lützen, den 25.06.2024