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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Mitteilungen der Stadtverwaltung
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Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument, welcher nach denselben Normen konzipiert ist, wie die Ausweisdokumente für Erwachsene.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind 6 Jahre gültig.

Aktuell dauert die es 4 Wochen bis der Personalausweis und 8-10 Wochen bis der Reisepass im Einwohnermeldeamt abgeholt werden kann.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.