1. Haushaltssatzung der Stadt Lützen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Stadt Lützen die folgende, vom Stadtrat der Stadt Lützen in der Sitzung am 25.06.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Lützen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 24.518.400 EUR |
| b) | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 33.930.500 EUR |
| c) | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 0 EUR |
| d) | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 EUR |
| 2. im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 23.034.500 EUR |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 39.925.400 EUR |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 8.760.200 EUR |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 3.727.100 EUR |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 935.200 EUR |
| festgesetzt. | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 5.392.900 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 4.500.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf: — 300 v. H. |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf: — 330 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 240 v. H. | |
Lützen, den 26.06.2024
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 19.08. bis 29.08.2024 im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 11:00 Uhr |
Der Haushaltsplan wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 06.08.2024 unter der Erteilung folgender Anordnungen zur Kenntnis genommen:
| 1. | Der Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigung i. H. von 5.392.900 € ist i. H. von 960.900 € genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird gemäß § 107 Abs. 4 KVG LSA vollumfänglich erteilt. |
| 2. | Gemäß § 147 KVG LSA i. V. m. § 27 KomHVO wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister haushaltwirtschaftliche Sperren für die folgenden Auszahlungsansätze zu verhängen sind: |
| 12610.013 – Errichtung Löschwasserzisterne Dehlitz i. H. v. 199.000 € |
| 55310.009 – Friedhof Kreischau/Wuschlaub Gedenkstein für UGA i. H. v. 5.000 € |
| 55310.010 – Friedhof Meuchen Gedenkstein für UGA i. H. v. 4.000 € |
| 55310.012 – Friedhof Nellschütz Gedenkstein für UGA i. H. v. 5.000 € |
Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 06.08.2024 bestätigt.
Lützen, den 06.08.2024