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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Lützen

Auf Grundlage von § 30 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sowie § 39 Abs. 5 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mache ich hiermit öffentlich bekannt:

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 07.08.2024 folgende Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl am 13.10.2024 zugelassen:

Nach § 30 Abs. 6 KWG LSA werden die Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge bekannt gemacht.

Lützen, den 07.08.2024

Roßmann
Gemeindewahlleiter