Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Dezernat – 33 Besondere Verfahrensarten

Erörterungstermin im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Planänderung zum bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Nellschütz

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co.KG (HKG) ist Inhaberin der Bewilligung Nellschütz mit der Berechtigungsnummer II-B-f-1/91 zur Gewinnung des Bodenschatzes Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen und betreibt am Standort Nellschütz den gleichnamigen Kiessandtagebau. Der Rahmenbetriebsplan vom 01.03.1995 wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 08.01.1998 zugelassen und ist aktuell bis zum 31.12.2025 befristet.

Innerhalb der verbleibenden Laufzeit der Planfeststellung werden die Lagerstättenvorräte nach heutigem Kenntnisstand nicht vollständig abgebaut sein. Zur maximalen Auskiesung der Lagerstätte strebt die HKG daher die Verlängerung der Vorhabenlaufzeit des Rahmenbetriebs-planes über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2050 im Rahmen eines Planänderungs-verfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2c des Bundesberg-gesetzes (BBergG) an.

Mit der beantragten Planänderung ist keine Erweiterung der ursprünglich planfestgestellten Vorhabenfläche vorgesehen.

Die HKG beantragte mit der Unterlage vom 28.02.2025, eingegangen am 18.03.2025, mit Ergänzung vom 25.03.2025, eingegangen am 31.03.2025, beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für die Änderung des bereits bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Nellschütz.

Das LAGB ist nach § 142 Abs. 1 BBergG i.V.m. dem Erlass „Zuständigkeiten der Behörden nach dem Bundesberggesetz im Land Sachsen-Anhalt“ des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 12.03.1991 und dem Beschluss der Landesregierung vom 27.11.2001 über die Verschmelzung der Bergämter Halle und Staßfurt und des Geologischen Landesamtes Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a BBergG und §§ 57a und 57b BBergG.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erfolgt nach Maßgabe §1 VwVfG LSA i.V.m. §§ 72 bis 78 VwVfG.

Mit dem jeweiligen Amtsblatt vom 11.04.2025 bzw. 17.04.2025 erfolgte die Bekanntmachung in der Stadt Lützen bzw. Weißenfels. Der obligatorische Rahmenbetriebsplan war anschießend in der Zeit vom 24.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen Hauptsatzungen sowohl im Bauamt der Stadt Lützen als auch im Fachbereich Stadtplanung in der Stadt Weißenfels öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Gleichzeitig konnte in demselben Zeitraum der obligatorische Rahmenbetriebsplan sowohl im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/) als auch auf der Internetseite des LAGB (https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/nellschuetz) abgerufen werden.

Das LAGB forderte mit Schreiben vom 24.04.2025 die betroffenen Kommunen als Trägerin der Planungshoheit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem beantragten Vorhaben mit Fristsetzung bis zum 23.06.2025 auf.

Gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird

am 18.09.2025, um 10:00 Uhr

im Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB),

Raum O2-003,

An der Fliederwegkaserne 13

06130 Halle (Saale)

durchgeführt. Soweit weiterer Erörterungsbedarf besteht, wird die Erörterung an einem weiteren Termin fortgesetzt. Die Entscheidung darüber wird durch die Verhandlungsleitung in der Sitzung getroffen.

Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, und jedem, der Einwendungen erhoben hat, freigestellt. Zur Einlassberechtigung ist der Personalausweis vorzulegen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, sofern dies im bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht bereits geschehen ist. Die Erörterung ist nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben eines Beteiligten erörtert werden können.

Im Zuge des Erörterungstermins werden Daten erhoben. Eine entsprechende Datenschutzerklärung kann ebenfalls rechtzeitig vor Beginn des Erörterungstermins auf der Homepage des LAGB (https://lagb.sachsen-anhalt.de/das-amt/aktuelle-informationen/datenschutz) bzw. am Verhandlungsort eingesehen werden.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter

https://lagb.sachsen-anhalt.de/bergbau/bekanntmachungen-und-auslegungen/bekanntmachungen-nach-landkreisen

sowie

https://www.uvp-verbund.de/portal/

abrufbar.

Die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 VwVfG.