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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Mitteilungen der Stadtverwaltung
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Tipps zur Abgabe von Altkleidern und Alttextilien im Burgenlandkreis

Trotz neu geltender EU-Regelungen für die Entsorgung von Alttextilien bleibt für die Bürgerinnen und Bürger vorerst alles beim Alten

Seit diesem Jahr gelten EU-weit neue Regelungen für die Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien. Ziel ist es, die Abfalltrennung nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Für Sie, die Bürgerinnen und Bürger im Burgenlandkreis, ändert sich bei der Sammlung jedoch nichts Grundlegendes, denn Sie können weiterhin die Altkleidercontainer auf den Wertstoffhöfen sowie die Container gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter in allen Städten und Gemeinden nutzen, wie den Container am Sommerbad in Lützen.

Wohlgleich die Neuregelungen Lockerungen hinsichtlich der Qualität der abgegebenen Textilien mit sich bringen, empfiehlt die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR: Um die hohe Qualität der Sammlung zu erhalten, sind stark verschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über den Restabfall in der Schwarzen Tonne zu entsorgen.

Wo können Alttextilien abgegeben werden?

  • Wertstoffhöfe: zuverlässige Annahme in Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz
  • Altkleidercontainer gemeinnütziger Anbieter
  • Altkleidercontainer gewerblicher Anbieter an öffentlichen Standorten

Was darf in die Alttextilcontainer?

  • Gut erhaltene, tragbare Kleidung und Schuhe (bitte paarweise binden)
  • Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und Gardinen
  • Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen und Handtaschen

Wichtige Hinweise:

Die Alttextilien sollten in einem gebrauchsfähigen Zustand sein und idealerweise gewaschen werden, bevor sie abgegeben werden. So wird sichergestellt, dass sie tatsächlich weiterverwendet werden können und keine Verunreinigungen in die Container gelangen.

Bitte keine Abfälle oder Säcke neben Container stellen! Wenn Container voll sind, nehmen Sie Ihre Alttextilien bitte wieder mit nach Hause und nutzen Sie einen anderen Containerstandort oder die Abgabe auf einem der Wertstoffhöfe. Daneben abgelegte Textilien gelten als Restabfall und müssen kostenintensiv entsorgt werden.

Was gehört nicht in die Alttextilsammlung?

  • Stark verschlissene Textilien, die nicht mehr weiterverarbeitet werden können
  • Stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien (z. B. durch Öl oder Lack)
  • Nasse oder verschimmelte Kleidung
  • Einzelschuhe, Badezimmermatten, Teppiche, Spielzeug etc.
  • Restabfälle
  • Elektrogeräte
  • Synthetische Decken und Kissen, Schlafsäcke, Heizmatten, Matratzen

Warum sollten stark beschädigte Alttextilien weiterhin im Restabfall entsorgt werden?

Obwohl kaputte Kleidung und Stoffreste laut EU-Vorgaben in die Alttextilien-Sammlung dürfen, ist die Trennung in der Praxis derzeit oft schwierig. Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien können die Sortierung und Wiederverwendung beeinträchtigen und so die Qualität der Secondhand-Ware oder des Recyclings verringern.

Helfen Sie mit, die hochwertigen Sammelstrukturen im Burgenlandkreis zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner:

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR

Informationen auch auf www.awsas.de und in der Müllabfuhr-App