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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in Zörbitz

Grundstück aus nordwestlicher Richtung von Straße aus (rechter Hand Scheune)

Scheune

Schuppen 1

Schuppen 2

Gartenhinterland mit Wildwuchs

Lageskizze

Stadt Lützen
Der Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung vom 04.08.2025

Die Stadt Lützen schreibt folgendes

Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus

Zörbitzer Brunnengasse 2, 06686 Lützen, Ortsteil Zörbitz

zum Verkauf aus:

Lage des Objektes:

Zörbitzer Brunnengasse 2,

06686 Lützen, Ortsteil Zörbitz

Flächengröße:

2.307 m²

Mindestgebot:

40.000 Euro

Grundstücksbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Zörbitz in einer Nebenstraße im Ortskern. In der Umgebung des Grundstückes ist aufgelockerte Wohnbebauung mit dörflichem Charakter. Die Wohnlage lässt sich als mittlere Lage im Ortsteil einschätzen. Die Verkehrslage ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend durchschnittlich. Das Grundstück ist ungenutzt.

Katasterbezeichnung: Gemarkung Zorbau, Flur 11

Die tatsächlich bebaubare Fläche wird erst im Bauantragsverfahren festgelegt. Es handelt sich demzufolge vorab um eine Circaangabe der Fläche.

Erschließungszustand: teilerschlossen

Straßenausbau: Betonpflaster

Versorgungsleitungen sind für Elektroenergie, Trinkwasser, Abwasser und Telekom im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Für den Hausanschluss hat sich der Erwerber mit den Versogern abzustimmen und trägt alle dafür anfallenden Kosten.

Objektbeschreibung:

Auf dem Grundstück befinden sich eine Scheune und weitere Nebengebäude bzw. Schuppen in Massivbauweise. Die Nutzung der Gebäude wurde schon vor längerer Zeit aufgegeben. Modernisierungen wurden bisher nicht durchgeführt. Sämtliche Gebäude befinden sich in einem maroden Bau- und Erhaltungszustand und sind teilweise eingestürzt. Eine wirtschaftliche Modernisierung ist nicht mehr möglich und erfordert eine Freilegung der gesamten Fläche inkl. Bewuchs mit Bäumen und Sträucher.

Bauplanungsrechtliche Merkmale und sonstige Hinweise:

Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Zörbitz. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischbaufläche dargestellt. Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuch zulässig. Das Grundstück befindet sich im Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz. Die vorgenannte Flurstückbezeichnung mit Größenangabe entspricht den Ergebnissen des Bodenordnungsplanes. Das Liegenschaftskataster ist derzeit nicht fortgeführt. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann nicht erstellt werden und ist daher als Lageskizze dargestellt. Das Objekt ist nicht als Baudenkmal eingetragen.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Trinkwasserleitung im Ringschluss, welche nach Angaben des Versorger MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft aus versorgungstechnischer Sicht außer Betrieb genommen werden kann. Hierfür ist im Grundbuch eine Dienstbarkeit „Trinkwasserleitungsrecht zugunsten der MIDEWA eingetragen, welche bis zur abschließenden Klärung zu übernehmen ist.

Sonstige Lasten und nicht eingetragene Rechte sowie Altlasten und Schadstoffbelastungen sind nicht bekannt.

Besichtigung:

Eine Besichtigung während der Ausschreibungsphase ist möglich. Hierzu bitten wir um Terminab-stimmung unter Tel. 034444/ 315-32.

Gekauft wie gesehen – die Stadt Lützen wird keine Freilegung und Beräumung durchführen.

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens

Dienstag, den 02. September 2025 um 10 Uhr

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular „Ausschreibung Zörbitz“ zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen

Bauleitplanung

Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland

Telefon: 034444 315-51

E-Mail:

bauamt@stadt-luetzen.de

Ansprechpartner für Fragen

zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,

Frau Ernst

Telefon: 034444 315-32

E-Mail:

bauamt@stadt-luetzen.de