Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV 1 (rot)
Lagepläne mit Ausschnitt des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes PV 1 (blau) sowie Verortung der externen Ausgleichsflächen (grün)
Der Bebauungsplan Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ stellt einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan gemäß § 37b Absatz 5 Satz 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) dar. Da sich sein Geltungsbereich auf dem Hoheitsgebiet zweier Kommunen befindet, erfolgte mit Beschluss der Stadträte Lützen (vom 26.08.2025) und Hohenmölsen (vom 28.08.2025) die Gründung eines Planungsverbandes zur Durchführung des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“ fand am 09.10.2025 in Hohenmölsen statt.
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2026 den Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie im Ergebnis den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Der von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ am 01.07.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ für das Gebiet eines unregelmäßig geschnittenen, im Wesentlichen Nord-Süd gerichteten Streifens entlang des Straßenbauwerks der existenten Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189 zwischen der Gemarkung Starsiedel der Stadt Lützen im Norden und der Gemarkung Hohenmölsen der Stadt Hohenmölsen im Süden und die Begründung sowie die nach Einschätzung des Planungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://www.stadt-hohenmoelsen.de/pv-verbindungsstrasse.html
In der Nord-Süd-Ausdehnung erstreckt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ über eine Länge von etwa 5,8 km; die Breite des Geltungsbereichs beträgt überwiegend 60 m bis 130 m, an einigen Stellen im nördlichen Abschnitt erreicht sie 200 bis maximal 500 m. Die Flächengröße des Geltungsbereichs umfasst rund 99,4 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ und die Lage der externen Ausgleichsflächen lassen sich den nachfolgenden Übersichtskarten bzw. Lageplänen entnehmen:
| Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: | ||||
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |||
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich: | |||
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| verbindungsstrasse@stadt-hohenmoelsen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht während der Veröffentlichungsfrist am nachfolgend benannten Auslegungsort einerseits die Möglichkeit, diese zur Niederschrift während der unten benannten Sprechzeiten abzugeben. Andererseits können während der Veröffentlichungsfrist auch Stellungnahmen in Text- oder Schriftform über die Postadresse: | |||
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| Planungsverband „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ | |||
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| c/o Stadt Hohenmölsen | |||
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| Markt 1 | |||
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| 06679 Hohenmölsen | |||
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| übermittelt oder während der Sprechstunden dort abgegeben werden. | |||
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ nicht von Bedeutung ist. | |||
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht die folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: | |||
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| Der Entwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung des Planungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Hohenmölsen, Fachbereich III - Technische Dienste, Platz des Bergmanns 2 in 06679 Hohenmölsen, Erdgeschoss während folgender Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: | |||
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| Montag | 13:00 - 15:00 Uhr | ||
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| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 17:30 Uhr |
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| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 15:00 Uhr |
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| Freitag | 09:00 - 11:30 Uhr | ||
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:
www.stadt-hohenmoelsen.de/pv-verbindungsstrasse.html
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über das Zentrales Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen-Anhalt zugänglich. Das Zentrale Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen-Anhalt ist das zentrale Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB und ist erreichbar über den folgenden Link:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rbplan/startseite
Die folgenden umweltbezogenen Informationen und die diesen zugrunde liegenden Unterlagen bzw. wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ sind über den benannten Internet-Link verfügbar bzw. werden mit ausgelegt:
Zugrunde liegende Unterlagen:
| - | Umweltbericht einschließlich artenschutzrechtlicher Einschätzung mit Sachstand des 21.05.2026 mit Aussagen zu Wirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch und Gesundheit, Pflanzen und Biotope, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur und Sachgüter sowie mit einer Aktualisierung der Artenerfassung zu folgenden Artengruppen: | |
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| - | Amphibien |
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| - | Reptilien |
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| - | Fledermäuse |
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| - | Avifauna |
| - | Genehmigungen: | |
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| - | wasserrechtliche Genehmigung des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 11.02.2016 für die Erlaubnis zur gedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser in den Graben bei Wuschlaub und die Grunau; |
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| - | wasserrechtliche Genehmigung des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 10.02.2016 zur Querung des Gewässers der Grunau (Neubau Durchlass); |
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| - | wasserrechtliche Genehmigung des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 10.02.2016 zur Querung des Gewässers der Grunau (Neubau Brücke); |
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| - | naturschutzrechtlicher Bescheid des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 19.01.2016 zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“; |
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| - | naturschutzrechtlicher Bescheid des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 01.02.2016 zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“; |
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| - | naturschutzrechtliche Genehmigung des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 26.04.2016 zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Absatz 1 LWaldG sowie zur Erstaufforstung gemäß § 9 Absatz 1 LWaldG; |
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| - | naturschutzrechtliche Genehmigung des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 27.04.2016 zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Absatz 1 LWaldG sowie zur Erstaufforstung gemäß § 9 Absatz 1 LWaldG mit dazugehörigem Änderungsbescheid vom 24.04.2020; |
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| - | artenschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz vom 14.07.2016 zur Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art „Zauneidechse – Lacerta agilis“; |
| - | Gutachten: | |
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| - | Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. PV 1 „Verbindungsstraße L 191 – K 2196 – L 189“, IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme vom 14.04.2025 (Schutzgut Mensch – Verkehrsstärken bzw. Entlastung Ortsdurchfahrten); |
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| - | Schalltechnische Untersuchung (Immissionsschutz- und Verkehrslärmprognose), 3L Akustik GmbH vom 21.05.2025 (Schutzgut Mensch – Geräuschimmissionen); |
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| - | Geotechnisches Gutachten (Hauptuntersuchung nach DIN 4020 für die geplante Verbindungsstraße L189-L191 sowie die Bauwerke 1 und 2), BAUGEO Baugrund Geotechnik GmbH vom 03.11.2014 (Schutzgut Boden – geologische und hydrologische Verhältnisse, Baugrundverhältnisse bzw. Baugrundeigenschaften, Grundwasserstände, Versickerungsneigung, Untersuchung Bodenaushub, bodenverbessernde Maßnahmen, Standsicherheit und Bodensetzungen bzw. Bodensackungen); |
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| - | Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), GWL Grundwasser Leipzig GmbH vom 04.11.2025. |
Die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind über den benannten Internet-Link verfügbar bzw. werden mit ausgelegt:
| - | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 08.01.2026 (Schutzgut Mensch: existierende schalltechnische Untersuchung); |
| - | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz vom 17.12.2025 (Schutzgut Landschaft: Hinweis auf Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“, Schutzgüter Pflanzen, Biotope und Tiere: Verweis auf Beachtung von Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht); |
| - | Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.01.2026 (Schutzgüter Pflanzen und Biotope: Hinweis auf Vorbehaltsgebiet zum Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Rippachtal“ in der Planänderung des REP Halle 2010); |
| - | Burgenlandkreis (Sammelstellungnahme der betroffenen Fachbereiche) vom 19.12.2025 (Schutzgut Wasser: untere Wasserbehörde mit Verweis auf bestehende wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse / Schutzgut Mensch: untere Immissionsschutzbehörde zur Nicht-Beeinträchtigung immissionsschutzfachlicher Belange / Schutzgüter Pflanzen, Biotope und Tiere: Hinweis auf Durchführung einer strategischen Umweltprüfung / Schutzgut Boden: Hinweise zu den durchgeführten Kompensationsmaßnahmen); |
| - | Burgenlandkreis (Umweltamt, untere Naturschutzbehörde) vom 09.01.2026 (Schutzgut Pflanzen und Tiere: Umsetzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen, Verweis auf bestehende Genehmigungen zu vorhandenen Schutzgebieten und Schutzobjekten, Eingriffsermittlung); |
| - | Burgenlandkreis (Umweltamt, untere Forstbehörde) vom 21.01.2026 (Schutzgut Pflanzen / Schutzgut Landschaft: Verweis auf bestehende forstrechtliche Genehmigungen); |
| - | Regionale Planungsgemeinschaft Halle vom 23.12.2025 (Schutzgüter Pflanzen, Biotope und Tiere sowie Schutzgut Landschaft: Hinweis auf Vorbehaltsgebiet zum Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Rippachtal“ sowie Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Talaue Rippachtal“ und Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft „Rippachtal im Raum zwischen Granschütz, Poserna, Starsiedel, Muschwitz, Hohenmölsen, Teuchern und Rippachnebentäler im Raum Nessa-Webau“); |
| - | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 21.01.2026 (zum schonenden und sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden) sowie vom 31.03.2026 (zur Prüfung des Ausgleichs durch die bestehenden Kompensationsmaßnahmen); |
| - | Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. vom 23.12.2025 (Schutzgut Wasser: Verweis auf Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bei der Einleitung in den Vorfluter der Rippach). |
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| Zu der vom Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. abgegebenen Stellungnahme vom 23.12.2025 wurde bezüglich des darin enthaltenen Hinweises zum Eintrag von Mikroplastik durch Reifenabrieb eine fachgutachterliche Erwiderung der GWL Grundwasser Leipzig GmbH vom 30.04.2026 erstellt, die ebenfalls über den benannten Internet-Link verfügbar ist bzw. mit ausgelegt wird. |
Umweltbezogene Informationen:
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Mensch lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2), dem Gutachten „Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. PV 1 …“ vom 14.04.2025 (Anlage 4) sowie der Schalltechnischen Untersuchung vom 21.05.2025 (Anlage 5) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Bebauungsplanung auf die Anwohner der angrenzenden Orte, insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild sowie auf mögliche Immissionsbelastungen (Schall und Staub).
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgebieten und Objekten lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete und Objekte im Plangebiet, insbesondere das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Flora und Biotope lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Bebauungsplanung auf die im Plangebiet vorhandene Vegetation und Biotope, insbesondere in Hinblick auf die Inanspruchnahme von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Fauna lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es wurden aktuelle Erfassungen zum Vorkommen verschiedener Artengruppen durchgeführt und Aussagen zur Betroffenheit der Arten durch die Planwirkungen getroffen.
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Boden lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der Planung auf eine mögliche Beeinträchtigung der Erfüllung der Bodenfunktionen, insbesondere in Hinblick auf eine dauerhafte Versiegelung von Böden.
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Fläche lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu den spezifischen Auswirkungen infolge der dauerhaften Flächeninanspruchnahme durch die Straße. Voruntersuchungen zu Fragen der Trassenführung werden darüber hinaus in der Begründung zum Bebauungsplan im Gliederungspunkt 1.7 erörtert.
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Wasser lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) sowie dem Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Anlage 7) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der Planung auf Grund- und Oberflächenwasser, insbesondere zu Planwirkungen auf die Versickerungsmöglichkeiten, die Rückhaltung und den Abfluss von Niederschlagswasser sowie Auswirkungen auf dessen Qualität durch mögliche Stoffeinträge.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgüter Luft und Klima lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu Planwirkungen hinsichtlich möglicher Veränderungen der Luftqualität durch Emissionen und Veränderungen des Mikroklimas.
Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Landschaftsbild lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu planwirkungsbedingten möglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Zerschneidung von Wegeverbindungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgüter Kultur und Sachgüter lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen zu ggf. betroffenen Kultur- und Sachgütern getroffen.
Umweltbezogene Informationen zum Wald lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zum Umgang mit den durch die Planung betroffenen Waldflächen.
Umweltbezogene Informationen zur Betroffenheit des Vorbehaltsgebietes zum Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Nr. 18 Rippachtal“ des Regionalen Entwicklungsplans der Planungsregion Halle lassen sich dem Umweltbericht (Anlage 2) entnehmen. Es werden Aussagen getroffen zu den Planwirkungen auf das Vorbehaltsgebiet, insbesondere in Hinblick auf die Inanspruchnahme von Flächen und mögliche Beeinträchtigungen von Verbundelementen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den “ Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten für den Planungsverband „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 DS-GVO)“, welches ebenfalls ausliegt und unter der o.g. Internetadresse abrufbar ist.
Hohenmölsen, 06.07.2026