Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Lützen bildet aus

Stellenausschreibung

Die Stadt Lützen sucht zum 01.08.2024 für die

Ausbildung zur/zum

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Fachrichtung Kommunalverwaltung Stellen-ID 10.9

interessierte Bewerberinnen und Bewerber.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

Verwaltungsbetriebswirtschaft

Personalwesen

Haushaltswesen und Rechnungswesen

Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe

Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Rechtsanwendung

Ausbildungsvoraussetzungen:

mindestens mittlere Reife oder einen entsprechenden Bildungsstand

gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik

gutes Allgemeinwissen, insbesondere in Wirtschaft, Sozialkunde und Recht

gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit

gute PC-Grundkenntnisse

hohes Engagement, Verantwortungsbewusstsein

schnelle Auffassungsgabe

Wir bieten Ihnen:

eine anspruchsvolle, vielseitige und interessante Ausbildungsbandbreite

Ausbildungsvergütung nach TVAöD BBiG

jährlichen Lernmittelzuschuss

Jahressonderzahlung

Vermögenswirksame Leistungen

Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr

Übernahmemöglichkeit bei Erfüllung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie vorliegenden dienstlichen Bedarf

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Stellen-ID 10.9 mit Ihren vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (aktuelles Lichtbild, tabellarischem Lebenslauf, Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist und der beiden letzten Schulzeugnisse)

bis zum 17.12.2023

per E-Mail an: personal@stadt-luetzen.de oder per Post an die

Stadt Lützen

Personalamt

Markt 1

06686 Lützen

Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in den Winterferien im Zeitraum vom 05.02.2024 bis 10.02.2024 statt.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet.

gez. Weiß
Bürgermeister