Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wie ignorant kann man sein?

Da staunte man nicht schlecht, als man als Hundebesitzer auf der Gassirunde oder morgendlicher Spaziergänger aus der Siedlung Lützen Richtung Floßgraben auf halbem Weg auf einen Berg aus Müll stieß.

Hier wurde illegal Müll abgeladen – irgendwann vor dem 31. August 2025.

Offensichtlich stammt dieser Müll von einer Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses. Fenster, Fliesentapete, ein Gartenpool, ein altes Sofa oder ausrangierte Fenster türmten sich zu einem stattlichen Haufen auf - flankiert von zwei blauen Tonnen und einer Biomülltonne, vollgestopft mit Unrat, welcher als bedenklich einzustufen ist. Glasfaserwolle oder eine 5 Liter Dose Universalverdünner gehören nicht in die Landschaft.

Wer so handelt, handelt nicht nur ignorant gegenüber den Menschen und der Umwelt. Er handelt auch strafbar.

Eine solche Ablagerung von Müll kann bis zu 100.000 Euro kosten.

Das regelt der Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen des Landes Sachsen-Anhalt. Zudem ist eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch das Strafgesetzbuch §326 geregelt, welcher den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen unter Strafe stellt.

Zusätzlich regelt das illegale Entsorgen von Hausmüll die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lützen. Diese kann auf unserer Webseite www.stadt-luetzen.de eingesehen werden.

Dort ist unter §3 - Verhalten auf Straßen und öffentlichen Anlagen Absatz 2 unter Punk t 10 zu lesen:

„Es ist insbesondere verboten: …in öffentlichen Anlagen Gegenstände zu hinterlassen sowie in allgemein zugänglichen Papierkörben andere als Unterwegsabfälle (Abfälle, die beim Aufenthalt und Verkehr auf öffentlichen Flächen anfallen) zu entsorgen“

Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass große Mülltüten, vollgestopft mit Haushaltsabfällen, in unseren öffentlichen Mülleimern landeten, für deren Entsorgung der Bauhof zuständig ist. Wir berichteten mehrfach darüber, zuletzt im Amtsblatt vom 13. Juni 2025, Seite 11. Ein weiteres unschönes Beispiel finden Sie in dieser Ausgabe unter der Rubrik „Aus den Ortschaften/Poserna“.

In Lützen führte das unter anderem dazu, dass der Mülleimer hinter dem Roten Löwen in Lützen entfernen musste, da dort mehrfach große schwarze Beutel entsorgt worden, die eigentlich in die eigene Hausmülltonne gehören.

Dies wiederum zog eine andere Folge nach sich. Hundebesitzer hatten keine Möglichkeit die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in den Kotbeuteln entsprechend zu entsorgen, wie sie es gewohnt waren.

Das ist eine Folge der Ignoranz des einen, dass andere darunter leiden müssen.

Verantwortungsvolle Hundebesitzer tragen den Kotbeutel zum nächsten Mülleimer oder nehmen ihn gar mit nach Hause.

Andere allerdings legen die Beutel einfach auf der Wiese ab, nach dem Motto: „Hier war doch ein Mülleimer. Der ist nun weg. Sollen die mal sehen, was die nun damit machen!“

Auch das ist eine Form von Ignoranz und führt zu einem unschönen Stadtbild.

„Aber ich zahle doch Hundesteuer. Dafür ist das doch da!“, hört man hier und da sagen.

Das stimmt nicht ganz.

Für diese Abgabe gibt es keine Gegenleistung – auch wenn manche Leute behaupten, das Geld für die Hundesteuer würde zum Reinigen der Straßen von Hundekot verwendet werden.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden. Sie dienen der Finanzierung aller möglichen kommunalen Aufgaben.

Bitte helfen Sie mit, unsere Stadt und alle umliegenden Gemeinden sauber zu halten! Bitte entsorgen Sie Müll ordnungsgemäß! So vermeiden Sie Geldstrafen, schützen die Umwelt und geben dem besseren Miteinander eine Chance.