Warum wird nicht zum 60. Geburtstag oder 65. Geburtstag gratuliert?
Eine Frage, die eine Bürgerin am Telefon dem Rathaus stellte. Sie wollte wissen, ob ihr Mann zu seinem 60. Geburtstag auch im Amtsblatt erwähnt wird. Da seien nur die Geburtstagskinder ab dem 70. Lebensjahr aufgeführt.
Das ist leider nicht möglich. Warum?
Das regelt das Bundesmeldegesetz (BMG). Es trifft Auskunft über Altersjubiläen wie folgt:
Nach § 50 Abs. 2 BMG darf die Meldebehörde auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Altersjubiläen i.S.d. § 50 Abs. 2 S. 2 BMG sind der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag.
Dieser Regelung folgt die Stadt Lützen und veröffentlicht daher nur die Geburtstage ab dem 70. und jeder fünfte weitere Geburtstag.
Auch Bürgermeister Mirko Kother folgt dieser Regelung und gratuliert zudem nur zu den Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Die aktuellen Alterjubiläen finden Sie in dieser Ausgabe unter der Rubrik: Geburtstagsgrüße und Jubiläen