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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung einer Grabstätte

Einebnung einer Grabstätte

Bei der nachfolgenden Grabstätte ist die Nutzungszeit abgelaufen. Nach den Ermittlungen durch das Sachgebiet Friedhofswesen sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten unbekannt, nicht auffindbar oder verstorben.

Personen, die Hinweise zu Hinterbliebenen haben, sollen sich umgehend beim Sachgebiet Friedhofswesen der Stadt Lützen (gewerbeamt@stadt-luetzen.de oder 034444 31516) melden.

Sofern bis zum 02.10.2026 keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden können, wird die Grabstätte abgeräumt. Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und die sonstige bauliche Anlage werden beseitigt. Das Eigentum an der Grabfläche geht entschädigungslos an die Stadt Lützen über.

Friedhof

Grabstätte

(Name, Vorname verstorbene Person)

Bezeichnung

Dehlitz

Hilma Hohensee

Wilhelm Hohensee

Erdeinzelwahlgrabstelle-Nr. 15

Lützen, 03.08.2026

 

Kother
Bürgermeister