Hiermit fordere ich alle in der Ortschaft Poserna vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis spätestens 12.10.2026 in der Ortschaft Poserna wahlberechtigte Personen vorzuschlagen, die bereit sind, bei den Wahlen am 08.11.2026 als Mitglieder des Wahlvorstandes mitzuwirken.
Auf die §§ 9 Abs. 1a, 10 Abs. 1 a und 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich hin.
Lützen, den 12.08.2026