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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Heerweg II"

Öffentliche Auslegung Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3

„Heerweg II" in der Gemarkung Rippach

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung am 25.08.2026 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Heerweg Il" (Stand Juni 2026) mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach S 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet die formale Beteiligung der Behörden nach S 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß S 2 Abs. 2 BauGB.

Das Plangebiet zur Aufhebung liegt in der Gemarkung Rippach und umfasst die Flurstücke 96, 97, 98, 99, 1 00, 101, 1 02, 103, 1 04, 105, 1 06, 1 07, 108, 109, 1 1 0, 1 1 1, 1 12, 1 1 3, 1 15} 1 1 6, 1 17, 1 1 8, 1 19, 120, 121, 122, 123, 125, 1 26, 127, 128, 129, 1 30, 1 31, 1 32, 1 33, 1 34, 135, 136, 1 37, 138, 140, 142 und 143 der Flur 5.

Der Aufhebungsbereich befindet sich unmittelbar an der Schulstraße gegenüber dem Schulgelände der Grundschule Rippach und hat eine Größe von ca. 1,2 ha. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Heerweg II", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Umweltbericht wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom

14.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:

wwwstadt-luetzen.de

-> Wirtschaft, Raum, Klima

-> Bauleitplanung

-> Rippach Bebauungsplan Nr. 3 „Heerweg II"

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Lützen, Rathaus im Bauamt, Markt 1 in 06686 Lützen während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

09.00 - 1 1.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 034444 31551).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach S 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach S 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der formalen Beteiligung gemäß S 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor, welche Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Stellungnahme 02.03.2026

->

Referat 24: Hinweise zum Planbereich

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stellungnahme 19.03.2026

->

Referat 407 - Naturschutz: Hinweis Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht

Burgenlandkreis

Stellungnahme 09.04.2026

-> 

SG Städtebau und Raumordnung: Hinweis zum Rechtsplan, Prüfung der Flurstücksaufzählungen, Aktualisierung der Rechtsgrundlagen

->

Straßenverkehrsamt: allgemeine Hinweise zum Straßenverkehr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamtnstadtluetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Datenschutzhinweise

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. le EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Lützen, den 26.08.2026

 

 

Stadt Lützen
Der Bürgermeister
(Mirko Kother)