Beschlussnummer: GR/103-2024
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses GR/055-2024 – Haushaltsatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Neukieritzsch für das Haushaltsjahr 2024.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/104-2024
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 74 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/099-2024
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Veränderungssperre aus GR/055-
2023 - Satzungsbeschluss – wegen Sicherung der Planung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/100-2024
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Veränderungssperre aus GR/073-2023 - Satzungsbeschluss – wegen Sicherung der Planung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/085-2024
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 4 (1) SächsGemO und nach § 36 BauGB zum Vorhaben 'Umbau Hort, Dachgeschossausbau und Fassadensanierung' - Grundschule Lobstädt - gelegen in der Victoriastraße 2, 04575 Neukieritzsch, Flurstück 309a, Gemarkung Lobstädt, zu erteilen
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/086-2024
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Information über die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung - in der Fassung vom 02.05.2024 – hat die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken gegen die Planung oder macht eigene Belange geltend.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/087-2024
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Information über die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Zwenkau „Goethestraße, Schäfereigut, Zum Schachthaus“ - in der Fassung vom 24.04.2024 – hat die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken gegen die Planung oder macht eigene Belange geltend
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/089-2024
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des gefassten Beschlusses GR/061-2024 wegen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Peres III“ der Stadt Groitzsch
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/090-2024
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Peres III“ der Stadt Groitzsch i.d.F. von 06.2024 [final] - hat die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken gegen die Planung oder macht eigene Belange geltend
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/097-2024
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben Wasserstoffleitung Thierbach – Böhlen, 3. Abschnitt zwischen Borna/Knoten Haubitz und Böhlen Lippendorf zu erteilen. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Neukieritzsch keine Bedenken gegen die Planung. Das Vorhaben berührt die Belange der Gemeinde Neukieritzsch. Der Leitungsverlauf ist den beiliegenden Lageplänen zu entnehmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass vor Baubeginn für die Grundstücksbenutzungen gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden, welche mindestens Folgendes beinhalten:
- der Vorhabenträger übernimmt alle vorhabenbezogenen entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern für die Maßnahme und deren rechtliche Sicherung [Dienstbarkeiten]
- die bauzeitliche und dauerhafte Inanspruchnahme sowie die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen gemeindlichen Grundstücke ist vertraglich zu regeln
| - | es erfolgt eine Entschädigungsleistung an die Gemeinde für die Inanspruchnahme der Grundstücke [Ausgleichsbetrag] |
| - | bei verpachteten Grundstücken sind durch den Vorhabenträger Nutzungs- und Entschädigungsvereinbarungen mit dem jeweiligen Pächter zu treffen |
| - | die im Verfahrensverlauf von der zuständigen Naturschutzbehörde beschiedenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit den jeweiligen Nebenbestimmungen sind vollumfänglich umzusetzen |
| - | vor Baubeginn erfolgen gemeinsame Beweissicherungen an den betroffenen Infrastrukturanlagen der Gemeinde Neukieritzsch |
| - | nach Bauende und Wiederherstellung des Urgeländes erfolgen gemeinsame FlächenAbnahmen |
| - | Die Betroffenheiten des B-planes für den Energiepark Witznitz sind aufzuklären und mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger des B-planes abzustimmen. |
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/102-2024
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung des Weges zur Gartenanlage „Gartenfreunde e.V.“
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |