Beschlussnummer: GR/112-2024
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des § 88b der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der seit 01.01.2018 gültigen Fassung, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das das Hj. 2024 zu verzichten.
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 16 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
Beschlussnummer: GR/115-2024
Gemäß § 10 BauGB in der aktuell gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch die Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seehaus Nordufer Hainer See“ in der Gemeinde Neukieritzsch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der 1. Änderung Umweltbericht, in der Fassung vom 10/2022.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Vor dem Satzungsbeschluss wurde der Städtebauliche Vertrag und der Durchführungsvertrag gefasst, beschlossen (Sitzung GR 19.12.2023) und von beiden Seiten unterschrieben (Juni.2024).
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seehaus Nordufer Hainer See“ zur Genehmigung übersandt. Mit Erhalt der Genehmigung ist das Inkrafttreten der 1. Änderung des B-Planes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Anlagen während der Dienststunden eingesehen oder über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Weiter ist die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seehaus Nordufer Hainer See“ auf der Internetseite der Gemeinde Neukieritzsch für jedermann sichtbar einzustellen. Die Satzung erlangt nach §10 Abs. 3 Satz 4 BauGB Rechtskraft am Tag der Bekanntmachung.
Das Inkrafttreten der Satzung ist bei den entsprechenden Behörden anzuzeigen.
Der Abwägungsbeschluss wurde in der Satzung des Gemeinderates am 27.09.2022 mit Beschluss GR/090-2022 beschlossen.
Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist auf der Grundlage §8 Abs. 3 Satz 2
BauGB einzuholen.
Nachstehend aufgeführte Anlagen werden Bestandteil des Beschlussinhaltes:
1. 51005-Planteil-A-20.10.2022
2. 1. Änderung Umweltbericht
3. Anlage 25 – Teilbereich A – Maßnahmenplan
4. Anlage 26 – Teilbereich B – Maßnahmenplan
5. Anlage 27 – Maßnahmenblätter 07.09.2022
6. Anlage 28 – Erhaltungsziele FFH-Gebiet Nr. 230
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 16 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |
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Beschlussnummer: GR/116-2024
Der Gemeinderat beschließt in Realisierung der EU – Umgebungslärmrichtlinie und den
daraus resultierenden Pflichten aus § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. Stufe [2024] die Berichterstattung an das LfULG [Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie] zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Neukieritzsch – in der Fassung von 08/2024
| Abstimmungsergebnis |
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| gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 16 und der Bürgermeister |
| davon anwesend: | 11 und der Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Stimmenthaltungen: | - |
Anlagen zu den Beschlüssen sind im Gemeindeamt unter vorheriger Anmeldung einsehbar.