Die Gemeinde Neukieritzsch sucht entsprechend den Vorschriften des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Die Aufgabe
Die ehrenamtliche Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten sowie Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu leichteren Fällen von Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Die Voraussetzungen
Der Bewerber sollte die passende Persönlichkeit und die Fähigkeiten für das Amt haben.
Einige Berufsgruppen sind für das Amt des Friedensrichters ausgeschlossen:
| - | Bestellte Rechtsanwälte & Notare |
| - | Berufsrichter |
| - | Staatsanwälte |
| - | Polizei- oder Justizbedienstete |
Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
*Was ist die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden?
Einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten kann vom Gericht für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (Amtsfähigkeit) soweit das Gesetz dies bes. bestimmt. Der Verlust der Amtsfähigkeit tritt automatisch ein für die Dauer von fünf Jahren ein, wenn der Betroffene wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr verurteilt worden ist.
Die Bewerbung
Wer Interesse an der verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich zu bewerben (Gemeinde Neukieritzsch, Hauptamt, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch) oder sich für nähere Auskünfte telefonisch unter der Rufnummer 034342/80314 zu melden.
Für Interessierte und für nähere Absprachen bietet die Gemeindeverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin an.