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Gemeindebote - Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5.1

„Südliche Industrie- und Gewerbefläche/VEAG-BGH“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbefläche/VEAG-BGH“ unter Beschlussnummer GR/003-2026 beschlossen.

Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 47,3ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Lippendorf und Medewitzsch:

Gemarkung Medewitzsch: 1/5, 1/15, 1/28, 1/38, 1/46, 1/51, 1/52, 1/53, 1/54, 1/55, 1/56, 1/57, 1/58, 1/59, und 190/1,

Gemarkung Lippendorf: 14/6, 14/7, 14/8, 1/10, 1/34, 1/36, 1/40, 1/157, 1/158, 1/159, 1/160, 1/161, 1/162, 1/163, 1/165, 1/166, 1/167 und 1/168.

Parallel zum Bebauungsplan wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und 2a Satz 2 Nr. 2 erarbeitet, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange des Umweltschutzes zu überprüfen und für eventuelle Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Neukieritzsch, den 20.02.2026

gez. T. Meckel
Bürgermeister