Gemeinde Neukieritzsch
Landkreis Leipzig
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und von § 2 in Verbindung mit § 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat der Gemeinderat am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen:
Die Freibadsatzung vom 28.05.2002, Beschluss-Nr. 28/06/-2002, in Gestalt der 2. Änderungssatzung vom 28.02.2017 (Beschluss-Nr. 02/18-2017) wird wie folgt geändert:
§ 1 die Anlage zu § 5 Abs. 1 der Freibadsatzung der Gemeinde Neukieritzsch erhält folgende Fassung
Benutzungsgebühren für das Freibad Neukieritzsch
| 1. | Benutzungsgebühren | |
| 1.1. | Tageskarte (für einen einmaligen Eintritt) | |
| Erwachsene | 3,00 Euro | |
| Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | 1,50 Euro | |
| 1.2. | Blockkarte (10er-Karte) | |
| Erwachsene | 27,50 Euro | |
| Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | 13,50 Euro | |
| 1.3. | Saisonkarte | |
| Erwachsene | 62,50 Euro | |
| Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | 37,50 Euro | |
| 1. 4. Familienkarte | ||
| 2 Erwachsene + bis zu 3 Kindern | 8,00 Euro | |
| 1.5. | Abendtarif (ab 17.00 Uhr) | |
| Erwachsene | 1,50 Euro | |
| Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | 1,00 Euro | |
Die Einzel- und Familienkarte ist nicht übertragbar und berechtigt am Tage der Ausgabe zum Benutzen des Freibades. Sie verliert mit Verlassen des Freibades die Gültigkeit.
Die Blockkarte (10er-Karte) gilt nur im Lösungsjahr und ist übertragbar. Benutzte Abschnitte werden wie Einzelkarten behandelt.
Die Saisonkarte gilt nur im Lösungsjahr für die ganze Badsaison. Sie ist nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der Inhaber einer Saisonkarte auszuweisen. Nach Benutzung der Saisonkarte besteht nur die Möglichkeit, diese nach einer 2-stündigen Pause erneut zu entwerten.
Die Eintrittskarten sind dem Betriebspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Gelöste und nicht voll genutzte Karten werden nicht zurückgenommen. Verlorene und beschädigte Karten werden von der Gemeinde nicht ersetzt. Die Gemeinde übernimmt dafür keine Haftung. Die Eintrittskarten gelten nur bei Einhaltung der Freibadsatzung sowie der Haus- und Badeordnung. Mit Benutzung des Freibades wird die Haus- und Badeordnung anerkannt. Die Freibadsatzung kann beim Schwimmmeister eingesehen werden.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neukieritzsch, den 28.03.2023
Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | ||
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder | |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. | |
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neukieritzsch, 28.03.2023